Duisburg. Der Prozess um einen brutalen Raub im Duisburger Dellviertel ist beendet. Kurios dabei: Vom unbekannten Opfer fehlt weiterhin jede Spur.
Mit einem kuriosen Raub hatte es jetzt das Landgericht am König-Heinrich-Platz zu tun: Gemeinsam mit einem Mittäter soll ein 22 Jahre alter Duisburger am 24. März 2021 auf der Musfeldstraße im Dellviertel einen Mann überfallen, ihm Handy und ein bisschen Bargeld abgenommen haben. Das Besondere an dem Fall: Bis heute weiß niemand, wer eigentlich das Opfer war.
Der – inzwischen ebenfalls abgetauchte – Mittäter soll den Unbekannten mit einem Schlagring bedroht haben. Als das nichts half, soll der Angeklagte dem Geschädigten einen Schlag verpasst und der Mittäter eine Pistole, die allerdings nur „Bumm“ machen konnte, gezogen haben. So gewann man die Oberhand und es soll schließlich gelungen sein, dem Geschädigten dessen Handy, Bankkarte und ein paar Geldscheine wegzunehmen.
Als die Duisburger Polizei kam, war der Geschädigte verschwunden.
Irgendwer hatte im Verlauf dieser Aktion die Polizei gerufen. Wer das war, blieb offen. Der Geschädigte, der gerade sein Mobiltelefon losgeworden war, konnte es kaum gewesen sein. Doch als die Einsatzkräfte nur fünf Minuten nach dem Alarm eintrafen, hatte sich das Opfer des Raubes schon ganz leise vom Tatort entfernt. Seine Identität blieb unklar.
Das Raubopfer, dem man zufällig begegnete, sei wohl ein Bekannter des Haupttäters gewesen, ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger vortragen. Der Mann habe wohl Schulden bei dem Mittäter gehabt. Da der 22-Jährige wiederum noch Geld von seinem Begleiter zu bekommen hatte, sei es ihm egal gewesen, auf welche Weise der die Forderung durchsetzte. Ja, er habe sich sogar selbst zu einem Schlag verleiten lassen. Denn er habe halt gehofft, dass er auf diese Weise am Ende von dem Bekannten ausbezahlt werden könne.
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
Da außer dem Angeklagten kein Tatbeteiligter als Zeuge zur Verfügung stand, war das Gegenteil nicht zu beweisen. Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass Anlass der Tat berechtigte Forderungen waren. Eine Bestrafung des 22-Jährigen wegen Raubes war damit ausgeschlossen. Die Kammer beließ es am Ende bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung. Da der Angeklagte bereits eine Reihe von Vorstrafen hatte, bringt ihn das nun immerhin für neun Monate hinter Gitter.