Duisburg. In zweiter Instanz wehrte sich ein Duisburger (39) gegen eine Strafe. Das Amtsgericht hatte ihn zu vier Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Der laute Streit eines Paares in einem Wohnhaus in Alt-Hamborn rief am 10. Februar 2019 die Polizei auf den Plan. Doch zur Überraschung der Beamten ergriff die Lebensgefährtin eines 39-Jährigen plötzlich Partei für ihren Freund, indem sie mit Fäusten auf die Ordnungshüter losging. Ihr Freund stürzte sich währenddessen die Haustreppe hinunter und behauptete anschließend, die Beamten hätten ihn gestoßen. In zweiter Instanz musste sich nun das Landgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall beschäftigen.

Für eine ganze Reihe von Anklagepunkten, darunter die mehrfache Misshandlung der damaligen Freundin, war der 39-Jährige vom Amtsgericht Ruhrort nicht verurteilt worden. Offenbar war die Aussage der Geschädigten nicht ausreichend belastbar gewesen. Übrig blieben der Treppensturz und der Ruf des sich aufrappelnden 39-Jährigen in Richtung der Frau: „Hast du gesehen, dass die mich die Treppe herunter gestoßen haben?“

Angeklagter gestand: „Ich bin nur gestolpert“

Das Amtsgericht hatte dies als ehrverletzenden Versuch der Beschädigung des guten Leumunds der Polizisten gewertet und den 39-Jährigen wegen Verleumdung verurteilt. Da der Angeklagte bereits eine ganze Reihe von Vorstrafen hatte, verurteilte das Gericht ihn zu vier Monaten – ohne Bewährung. Der legte dagegen Berufung ein.

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Doch der 39-Jährige und seine Verteidigerin waren erfahren genug, gar nicht erst einen Freispruch erreichen zu wollen. Sie beschränkten die Berufung auf das Strafmaß, hofften auf eine Bewährungschance. Der Angeklagte gestand, dass er die Polizisten zu Unrecht belastet hatte. „In Wahrheit bin ich ja nur über meine eigenen Füße gestolpert“, meinte er kleinlaut. Was man so auch nicht glauben musste.

Für die Entscheidung des Berufungsgerichts, die viermonatige Strafe doch noch einmal zur Bewährung auszusetzen, waren ganz andere Faktoren entscheidend: Die Lebenssituation des Mannes hat sich inzwischen erheblich verbessert. In einer neuen Beziehung scheint es keinen heftigen Streit zu geben, der 39-Jährige hat nicht nur einen Job, sondern sogar einen Ausbildungsplatz, und seit drei Jahren geriet er nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt.