Duisburg. In der Berufung versuchte ein Betrüger, dem Gefängnis zu entgehen. Als falscher Ordnungsamtler hatte er in Duisburg Prostituierte hereingelegt.

Auf eine ganz besondere Idee hatte offenbar die Corona-Pandemie einen 31 Jahre alten Meidericher gebracht. Er nahm Kontakt zu Personen auf, die in ihrer Wohnung sexuelle Dienstleistungen anboten, und kassierte als angeblicher Mitarbeiter des Ordnungsamtes Strafgelder wegen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung. In zweiter Instanz kämpfte der Mann nun gegen einen längeren Aufenthalt hinter Gittern.

Das Amtsgericht Duisburg hatte ihn 2021 zu insgesamt drei Jahren und einem Monat Gefängnis verurteilt. Schließlich hatte der Angeklagte auch schon vor Corona Geld durch Betrügereien gemacht: Immer wieder bot er Eintrittskarten für Festivals, Telefone und ein HiFi-Gerät auf Verkaufsplattformen an, obwohl er nichts davon besaß.

Angeklagter aus Duisburg stellte sich als geläutert dar

Der 31-Jährige legte Berufung ein. „Bei mir hat es jetzt Klick gemacht“, beteuerte er vor einer Berufungskammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz. Er habe jetzt eine feste Beziehung, lebe in weitgehend geordneten Verhältnissen. Nur mit dem Job habe es wegen eines Sportunfalls noch nicht geklappt. Vor diesem Hintergrund habe er die Hoffnung, dass das Gericht die Strafe in einen bewährungsfähigen Bereich senken könne, begründete der Verteidiger das Rechtsmittel.

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Wie sehr er damit irrte, machten die Ausführungen einer Bewährungshelferin deutlich. Denn Auflagen der Führungsaufsicht, denen der mehrfach vorbestrafte Angeklagte seit dem Ende eines sechseinhalbjährigen Gefängnisaufenthaltes bis 2023 unterliegt, erfüllte der Meidericher nicht. Auch bei seiner Bewährungshelferin ließ er sich eher selten sehen, mal abgesehen davon, dass er sie mehrfach belog.

In Wahrheit gab es nichts Positives

Zudem wurde er nur acht Tage vor dem erstinstanzlichen Urteil erneut straffällig, kassierte inzwischen per Strafbefehl eine Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein. Noch bemerkenswerter war allerdings der Umstand, dass sich das Ordnungsamt im Dezember 2021 bei der Führungsaufsicht meldete, weil es auf Anzeigen des Angeklagten im Internet aufmerksam geworden war: Ohne Wissen seiner Freundin hatte der die Wohnung der Frau für sexuelle Dienstleistungen vermieten wollen und sich selbst gleich auch für solche Dienste angeboten.

Der Angeklagte verstand gar nicht, wieso das Gericht seine Berufung nach diesen – auch für den Verteidiger überraschenden Eröffnungen – für aussichtslos hielt. Er bestand auf einem Urteil und bekam es kurze Zeit später. Wenig überraschend wies das Gericht die Berufung des 31-Jährigen zurück.