Duisburg. Ein 31-Jähriger gab sich in Duisburg als Ordnungsamtsmitarbeiter aus und kassierte Corona-Strafen von Prostituierten. Nun wurde er verurteilt.
Mit einem selbst gebastelten Ausweis zog ein 31 Jahre alter Meidericher im Frühjahr 2020 durch Duisburg und kassierte in vorzugsweise von Frauen bewohnten Wohnungen Strafen in Höhe von 250 Euro wegen angeblicher Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung. Seine Betrugsopfer hatte er im Internet gefunden: Sie boten auf einschlägigen Plattformen sexuelle Dienstleistungen an. Wegen Betruges, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung stand der Meidericher nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
In mindestens drei Fällen hatte der Angeklagte mit der Masche Erfolg gehabt. Die Anklage listete weitere Betrügereien auf: Im Internet hatte der Mann viele Dinge angeboten, die er gar nicht verkaufen konnte, weil er sie nicht hatte. So einen teuren HiFi-Receiver, ein hochwertiges Handy und Eintrittskarten für bekannte Festivals in Wacken oder Scheeßel.
Duisburger war erst wenige Monate vorher aus dem Gefängnis entlassen worden
Erst wenige Monate zuvor hatte der 31-Jährige eine sechseinhalbjährige Haftstrafe wegen schweren Raubes verbüßt. Zur Tatzeit stand er noch unter Führungsaufsicht. Seine Bewährungshelferin bekam ihn allerdings nur höchst selten zu sehen. „Ich kam nach der Haftentlassung irgendwie nicht klar“, so der vollständig geständige Angeklagte. „Ich habe nie gelernt, mit Geld umzugehen.“
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Immerhin: Einen Job hatte der gelernte Schweißer schnell gefunden, war über ein Zeitarbeitsunternehmen bei einer Rohrbaufirma eingesetzt. Er zog es allerdings vor, mehrere Wochen lang nicht zur Arbeit zu gehen und stattdessen mit gefälschten Stundenzetteln zu betrügen. Mit einem Firmenstempel hatte er im Büro des Unternehmens in einem unbeobachteten Moment Blanko-Formulare gestempelt. Insgesamt ergaunerte der Mann mit seinen Betrügereien rund 8000 Euro.
Nur der Angeklagte sah sein Leben auf einem guten Weg
„Ich bin gerade dabei mein Leben aufzuräumen“, berichtete der 31-Jährige dem Schöffengericht. Er habe nun eine Freundin, habe eine Aussicht auf eine Arbeitsstelle und pflege auch wieder einen guten Kontakt zu Eltern und Geschwistern. Den größten Teil seiner alten Schulden habe er inzwischen bezahlt.
Dem Gericht reichten diese Ansätze zu einer bürgerlichen Existenz nicht. Es verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren und elf Monaten Gefängnis. Mit Ausnahme des Geständnisses sah das Schöffengericht wenig, was es dem Angeklagten hätte zu Gute halten können. Strafschärfend wirkten sich dagegen die Vorstrafen und die hohe Geschwindigkeit aus, mit der der 31-Jährige nach der Haftentlassung wieder straffällig geworden war.