Duisburg/Essen/Mülheim. Zwei Fahrer bremsten den nachfolgenden Verkehr auf der A3 aus, um Platz für ihre Wettfahrt zu bekommen. Hinter ihnen wartete auch ein Polizist.
Mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen, bei denen sich Teilnehmer mehr oder weniger spontan zur Wettfahrt entschließen, hat es die Justiz öfter zu tun. Doch die Art, wie zwei 31 und 24 Jahre alte Männer aus Essen und Mülheim vorgingen, ist bemerkenswert: Sie schlichen am 26. April 2021 auf der A 3 bei Duisburg erst einmal mit Tempo 40 daher, um den nachfolgenden Verkehr zu stauen und so Platz für das Ausfahren ihrer insgesamt 720 PS zu bekommen.
Wegen illegalen Autorennens standen sie nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Vermutlich war es ihr Pech, dass unter jenen, die auf der Autobahn bei Wedau ausgebremst und aufgehalten wurden, auch ein Duisburger Polizist war. Der vergaß spontan, dass er eigentlich Feierabend hatte.
Zeuge war als Polizist ein geschulter Beobachter
Aus einer Entfernung von mehreren hundert Metern habe er die Autos auf dem Standstreifen stehen sehen, so der Zeuge. „Dann fuhren sie langsam an. Eine Zeit lang fuhren sie nebeneinander mit 40 Stundenkilometern.“ Nachfolgende Autos mussten stark abbremsen. Dann gaben die Fahrer Vollgas. „Ich hätte sie fast aus den Augen verloren.“
Gerade noch bekam der Beamte mit, dass die Autos auf dem Parkplatz Entenfang anhielten. Die vom Zeugen verständigte Autobahnpolizei hatte es nicht weit.
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Die Angeklagten erzählten, dass etwas gegen eine Windschutzscheibe geflogen sei. Man habe angehalten, um nach einem Schaden zu suchen. „Dann haben sich beide zügig wieder in den fließenden Verkehr eingeordnet“, so die Verteidiger. Seltsamerweise lieferten die Anwälte allerdings auch so etwas, das fatal an ein Geständnis erinnerte: Die Angeklagten hätten sich zuvor an einer Tankstelle kennen gelernt, dann beschlossen, gemeinsam auf die Autobahn zu steuern um „zügig zu fahren“.
Gericht verhängt Geldstrafe und zieht Führerscheine und Autos ein
Im Gegensatz zu den Verteidigern waren Staatsanwältin und Gericht fest davon überzeugt, dass man bei diesem Vorfall nur von einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen sprechen könne. Die beiden Angeklagten wurden zu Geldstrafen von jeweils 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt, ihre Führerscheine sind sie erst einmal los.
Was für die Angeklagten – der eine fuhr eine 400 PS starke Limousine, der andere einen Sportwagen, den er auf 320 PS getunt hatte – sicher die schlimmste Strafe ist: Der Richter ordnete die Einziehung der beiden Autos an. Der Sportwagenfahrer hätte sein Fahrzeug allerdings eh nicht mehr fahren dürfen. Die technischen Veränderungen hatten für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis gesorgt.