Duisburg. Ein Duisburger (30) trank und konsumierte Drogen, stahl und legte sich mit der Polizei an. Doch vor Gericht wusste er davon nicht mehr viel.
Schnaps wolle er kaufen, hatte der Kunde eines Supermarktes an der Rathausstraße in Duisburg-Hamborn gelallt. Das Personal verweigerte dem 30-Jährigen, der sich kaum auf den Beinen halten konnte, weiteren Alkohol. Das quittierte der Betrunkene mit wüsten Beleidigungen und spuckte einer Mitarbeiterin des Supermarktes ins Gesicht. Auch mit der Polizei legte sich der 30-Jährige an.
Als die Ordnungshüter seine Personalien feststellen wollten, verweigerte er jede Mitarbeit. Gegen seine Festnahme sperrte er sich. Im Streifenwagen trat er um sich – wobei er allerdings nur Polster und Rückenlehnen traf. Weniger glimpflich endete für den Mitarbeiter eines Supermarktes in Meiderich die Diskussion mit dem Angeklagten. Der 30-Jährige hatte gerade eine Wurst im Wert von drei Euro in seinen Hosenbund gesteckt. Herausgeben wollte er die aber nicht. Stattdessen schlug er dem Zeugen ins Gesicht.
Duisburger legte sich mehrfach mit der Polizei an
Ziemlich aggressiv trat der 30-Jährige wohl auch auf, als er mit einem Mann aus der Trinkerszene am Hamborner Rathaus Streit bekam. Die Polizei erteilte dem Angeklagten einen Platzverweis. Doch als die Beamten kaum zwei Minuten später davon fahren wollten, sahen sie gerade noch, wie der 30-Jährige erneut auf seinen Widersacher zusteuerte.
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Gegen die einschreitenden Beamten wehrte er sich, musste zu Boden gebracht und fixiert werden. Eine Blutprobe wies zweieinhalb Promille und jede Menge Rückstände verschiedenster Drogen nach. „So war das bei meinem Mandanten zur Tatzeit eigentlich immer“, erklärte die Verteidigerin. Der nickte. „Deshalb habe ich auch praktisch überhaupt keine konkreten Erinnerungen mehr an die Taten“, so der 30-Jährige.
Inzwischen scheint der zuletzt wohnungslose Mann aber auf einem guten Weg zu sein. Er ist dabei, sein Leben neu aufzubauen. Eine Therapie hat er bereits erfolgreich absolviert, lebt derzeit in einer Rehabilitationseinrichtung. Trotz einer Reihe von Vorstrafen war das Schöffengericht deshalb bereit, dem Angeklagten eine weitere Chance zu geben: Es setzte die Vollstreckung einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.