Duisburg. Ein Arzt soll in seiner Duisburger Praxis einer Patientin bloß auf einen Verdacht hin die Eierstöcke entfernt haben. Ihr Kinderwunsch platzte.

Wegen schwerer Körperverletzung muss sich ein Mediziner (62) vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. Der Arzt, der eine Praxis in Duisburg betreibt, soll am 10. Juli 2018 einer 45 Jahre Patientin beide Eierstöcke entfernt haben, obwohl dafür keine Genehmigung der Patientin vorlag. Die Frau leidet seitdem unter massiven körperlichen und psychischen Folgen.

Eine Zyste am linken Eierstock war der Anlass für die Überweisung in die Praxis, in der der Angeklagte seit 18 Jahren regelmäßig Eingriffe vornimmt, häufig ohne große Schnitte und mit Hilfe eines Endoskops. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft im Fall der 45-Jährigen: Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft auf seinen bloßen Verdacht hin gehandelt haben, dass auch der rechte Eierstock von einem Tumor auf der Grenze zum bösartigen Krebs befallen sei.

Duisburg: Zeugin bestreitet, dass der Arzt sie entsprechend aufgeklärt habe

Er habe nur aus medizinischen Gründen gehandelt, rechtfertigt sich der Arzt. Schon 2014 habe er einen Tumor vom rechten Eierstock der Patientin entfernt. Diesmal sei der linke Eierstock stark befallen gewesen und auch auf dem rechten seien Ablagerungen zu erkennen gewesen. „Von einem Kinderwunsch war bei der Patientin keine Rede.“ Er habe die Frau aber zuvor auf die Möglichkeit der Entfernung beider Eierstöcke hingewiesen.

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Was die Zeugin, selbst Ärztin, bestreitet: „Es war immer nur von der Entfernung der Zyste links die Rede.“ Auf einem Aufklärungsbogen habe sie auch nur dafür per Unterschrift ihre Einwilligung erteilt. Als sie nach dem Erwachen aus der Narkose die Wahrheit erfuhr, sei sie geschockt gewesen, so die Zeugin. „Ich konnte gar nicht reagieren.“

Schwere körperliche und seelische Folgen für 45-Jährige

Für die inzwischen 48 Jahre alte Frau hatte die Operation massive körperliche und psychische Folgen: Sie nahm 17 Kilo zu, leidet unter Bluthochdruck, Schlaflosigkeit und Depressionen. Denn die Operation bedeutete auch das Ende einer gerade wieder aufgenommenen Liebesbeziehung, bei der der Wunsch nach Kindern eine zentrale Rolle gespielt habe, berichtete die Zeugin.

Aufgrund der schwierigen Beweislage müssen weitere Zeugen gehört und ein zweites medizinisches Gutachten zu der Frage eingeholt werden, ob die Geschädigte überhaupt zuvor noch fortpflanzungsfähig war. Da eine Fortsetzung des Prozesses innerhalb der gesetzlichen Frist nicht möglich war, wird das Verfahren irgendwann noch einmal von vorne beginnen.