Duisburg. Zwei Frauen gaben sich als Haushaltshilfen im Auftrag der Kirche aus und stahlen 500 Euro. Beim zweiten Besuch der Diebinnen wartete die Polizei.

Telefonisch hatte sich eine 28 Jahre alte Duisburgerin am 11. August 2021 bei einer 94 Jahre alten Rentnerin angekündigt, um angeblich im Auftrag einer kirchlichen Einrichtung Hausarbeiten zu übernehmen. Sie brachte eine zweite Frau mit, die sie angeblich einarbeiten müsse. Dabei verschwanden 500 Euro aus dem Kleiderschrank der alten Dame. Die verständigte die Polizei, als die 28-Jährige einen zweiten Besuch ankündigte.

Die 28-Jährige legte vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz ein umfassendes Geständnis ab. Da ihr als Asylbewerberin die Arbeitserlaubnis entzogen worden sei, habe sie erhebliche finanzielle Probleme gehabt, versuchte sie die Tat zu entschuldigen. Auch die Mitangeklagte, eine mit der jüngeren Frau verwandte 41-jährige Kölnerin, räumte die Tat ein. „Ich war zu Besuch in Duisburg. Als sie mich gefragt hat, bin ich einfach mitgegangen.“ Ihr sei allerdings klar gewesen, dass der Besuch bei der Rentnerin keinen karitativen Grund gehabt habe.

Zeugin (95): „Ich wunder mich, dass ich nicht eher was gemerkt habe“

Die inzwischen 95 Jahre alte Geschädigte wunderte sich. „Ich habe denen gesagt, dass sie bitte die Küche sauber machen sollten. Aber die wollten unbedingt im Schlafzimmer Fenster putzen. Dass ich da nicht geschaltet habe, versteh ich bis heute nicht.“ Als die Frauen mitbekamen, dass der Rentnerin eine geöffnete Kleiderschranktür auffiel, seien sie schnell verschwunden.

Doch zur Überraschung der Geschädigten meldete sich die jüngere Frau noch mehrfach bei ihr. Als sie einen zweiten Besuch ankündigte, rief die alte Dame die Polizei an. Die wartete schon auf die 28-Jährige. Die Mittäterin wurde in der Nähe des Hauses festgenommen. Ein zweites Mal hatte sie sich nicht hinein getraut.

Vorbestrafte 28-Jährige muss für 16 Monate hinter Gitter

Die 28-Jährige konnte weder das Geständnis noch die Tatsache, dass sie alleinerziehende Mutter einer dreijährigen Tochter ist, vor dem Gefängnis bewahren. Ihr Vorstrafenregister verzeichnet sieben Eintragungen wegen einschlägiger Taten. Bei dem Diebstahl in Meiderich stand sie bereits zweifach unter laufenden Bewährungen. Das Schöffengericht verurteilte sie zu 16 Monaten Haft.

Die Verwandte kam mit einer Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze zu je zehn Euro) davon. Sie war zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten und war jedenfalls nicht die treibende Kraft der Tat gewesen. Zudem gab sie ihren Beuteanteil von 100 Euro im Gerichtssaal an die Geschädigte zurück.