Duisburg. Zwangsabsonderung von infizierten Kindern? Eine Mutter ist über eine Androhung des Gesundheitsamts schockiert. Was die Stadt Duisburg sagt.

Das Coronavirus sucht derzeit viele Familien heim. Dass sich nachweislich Infizierte – auch Kinder – sofort in häusliche Isolation begeben, ist für eine Mutter aus Duisburg selbstverständlich, wie sie sagt. Entsprechend haben sich die 46-Jährige und ihre Tochter (9), die es beide erwischt hat, verhalten. Und trotzdem ist sie über ein Schreiben des Duisburger Gesundheitsamts regelrecht schockiert.

Duisburgs Inzidenz steigt weiter, liegt aber unter NRW-WertDort heißt es in einer Passage: „Sollte Ihr Kind den seiner Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen, so hat die Absonderung zwangsweise durch Unterbringung in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung zu erfolgen (…)“

Kind infiziert: Mutter schockiert über Androhung des Gesundheitsamts in Duisburg

Diese Androhung, so die Mutter, sei dann wohl nicht nur „von der Tonlage“ des Guten zu viel. „Kommt mein Kind ins Heim, wenn wir nicht alle Regeln beachten?“, fragt sie zynisch. „Kommt das Gesundheitsamt zur Kontrolle zu mir nach Hause? Und hat es solche Zwangsabsonderungen von Kindern wirklich schon mal gegeben?“

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Auf Nachfrage der Redaktion betont Stadtsprecher Max Böttner, dass das Schreiben des Gesundheitsamts sich als „eine Reihe von Quarantäne-Hinweisen“ verstehe, „die auch immer mit Augenmaß umgesetzt werden sollten.“ So werden auch die allgemeinen Hygieneregeln den Betroffenen zur Erinnerung an die Hand gegeben. Es gehe nicht um zwingend einzuhaltende Regeln und das Schreiben richte sich allgemein an alle von der Quarantäne betroffenen Personen – Kinder wie auch Erwachsene.

Stadt: Quarantäne-Kontrollen erfolgen „punktuell und anlassbezogen“

Kontrollen zur Einhaltung der Quarantäne erfolgen laut Böttner darüber hinaus „punktuell und anlassbezogen“, so der Stadtsprecher. Und: „Eine Zwangsabsonderung wurde bislang weder bei Erwachsenen noch bei Kindern notwendig.“

Was die Hygieneregeln betrifft, kann die Mutter über einen weiteren Quarantäne-Hinweis in dem Schreiben des Gesundheitsamts ebenfalls nur den Kopf schütteln. So soll ihr infiziertes Kind von den anderen Familienmitgliedern, in diesem Fall Vater (48) und Sohn (5), beide noch negativ getestet, im Haus isoliert werden. „Nach Möglichkeit sollte eine zeitliche und räumliche Trennung zu den anderen Haushaltsmitgliedern eingehalten werden“, heißt es in der entsprechenden Passage.

Verweis auf landesweit gültige Verordnung

Die Mutter hält dies nicht für praktikabel und sagt: „Diese Aufforderung ist vor dem Hintergrund, dass mein geboosterter und nicht infizierter Mann sich munter mit allen möglichen Leuten treffen und zum Beispiel auch zu Veranstaltungen darf, geradezu absurd.“

Der Stadtsprecher äußert sich nur kurz und knapp zu diesem Punkt und verweist auf die landesweit gültige Quarantäneverordnung, „nach der sich die Kommunen richten müssen“.

>> MISSACHTUNG DER QUARANTÄNE: 102 VERFAHREN SEIT 2020 IN DUISBURG ABGESCHLOSSEN

  • Nach Angaben der Stadt Duisburg ist eine Zwangsabsonderung nach Missachtung der Corona-Regeln zwar bisher weder bei Erwachsenen noch bei Kindern erforderlich gewesen. Gleichwohl seien bei Infizierten, die sich nicht an die Quarantäne gehalten haben, insgesamt 102 Verfahren seit 2020 abgeschlossen. Das Bußgeld: jeweils 2000 Euro. 66 Verfahren stehen demnach aktuell noch aus.
  • Bei Kontaktpersonen, die die Quarantäneregelung missachtet haben, seien laut Stadtsprecher Max Böttner insgesamt 130 Verfahren seit 2020 abgeschlossen. Das Bußgeld: jeweils 1000 Euro.
  • Sieben Fälle mit Bußgeldern, bei denen die Quarantäne von Kindern nicht regelgerecht gewesen sei, habe es 2021 gegeben. Die Verfahren in diesem Jahr seien noch nicht abgeschlossen. Die Höhe der Bußgelder sei bei Kindern und volljährigen Personen gleich, also bei infizierten Personen jeweils 2000 Euro, bei Kontaktpersonen jeweils 1000 Euro.