Duisburg. Erst verschwanden EC-Karte und PIN, dann 3000 Euro vom Konto einer Wanheimerorterin. Eine 20-Jährige stand deshalb vor dem Jugendschöffengericht.

Es hat einen guten Grund, warum eine EC-Karte und die dazugehörige PIN getrennt verschickt werden. Das nützt aber nichts, wenn jemand regelmäßig die Post abfängt. Genau das soll eine 20 Jahre alte Duisburgerin getan und vom Konto einer Nachbarin knapp 3000 Euro abgehoben haben. Wegen Diebstahls und Computerbetrugs stand sie nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Laut Anklage hatte die junge Frau im Januar 2021 beide Briefe aus dem Briefkasten eines Mehrfamilienhauses in Wanheimerort gestohlen. In den Tagen danach soll sie in fünf verschiedenen Filialen eines Geldinstituts Geld abgehoben und zwei Einkäufe mit der Karte bezahlt haben.

Duisburgerin wollte so recht nicht mit der Sprache raus

Die Angeklagte wollte sich zunächst gar nicht zur Sache äußern. Der Verteidiger machte zarte Andeutungen, konnte die junge Frau wenigstens dazu bringen, seine Angaben zu bestätigen. Und die zeichneten desolate familiäre Lebensverhältnisse: Die Angeklagte lebt bei ihrer Mutter, einer langjährigen Drogenkonsumentin.

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Da im Haus bereits mehrfach Post und Warensendungen weggekommen waren, geriet die Familie schnell in Verdacht. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden jede Menge Drogen und eine größere Anzahl weiterer Bankkarten gefunden. „Aber ich habe damit nichts zu tun“, so die verzweifelte Angeklagte.

Wer trug die rosafarbenen Schuhe und Leggings?

Sie war in Verdacht geraten, weil die Polizei auffällige Schuhe und Leggings fand, die die Täterin auf Bildern von Überwachungskameras trug. Doch der immer mehr ins Schwitzen geratende Verteidiger wies daraufhin, dass nichts davon im Zimmer seiner Mandantin gefunden worden war. Mutter und Tochter hätten eine ähnliche Statur. „Die Kleidung könnte auch jemand anders getragen haben“, so der Anwalt. „Ich glaube, wir haben verstanden“, so der Vorsitzende.

Die Angeklagte gab zu, mit 15 oder 16 Jahren schon einmal vor Gericht gestanden zu haben. „Seitdem habe ich mit so etwas nichts mehr zu tun.“ Ganz im Gegenteil: In den vergangenen Jahren holte die junge Frau trotz ihrer schwierigen Lebensumstände drei Schulabschlüsse nach, begann vor einem halben Jahr eine Ausbildung im Pflegebereich.

Da alle Beweismittel ausgeschöpft waren und niemand die Mutter in den Zeugenstand zwingen wollte, bloß damit sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, kamen die Juristen zu einer einvernehmlichen Lösung. Auf Anregung des Gerichts wurde das Verfahren gegen die 20-Jährige ohne Auflagen eingestellt.