Duisburg. Wegen Betruges stand eine 42-Jährige aus Duisburg vor dem Landgericht. Sie hatte beim Verkauf eines Hundes falsche Angaben gemacht.

„Blacky“ hatte keinen guten Start ins Leben. Vermutlich stammte er aus einer illegalen Massenzucht in Griechenland, landete mit 20 Leidensgefährten in der Kleinwohnung einer Duisburgerin und wurde im April 2020 verkauft. Für den Hund der Glückstreffer: Denn eine Familie aus Thüringen liebt das Tier bis heute über alles. Betrogen fühlten sich die neuen Besitzer dennoch: Denn entgegen den Behauptungen der Verkäuferin war der angebliche Labradoodle irgendwas anderes, er war nicht gesund und für Allergiker gar nicht geeignet.

Nicht zum ersten Mal stand eine 42-jährige Duisburgerin in diesem Zusammenhang im Juni 2021 wegen Betruges vor dem Kadi. Seit 2004 hatte sie eine Reihe einschlägiger Taten begangen.

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

Diesmal sprach das Amtsgericht sie allerdings frei. Weil der Strafrichter der Auffassung war, dass der Begriff Labradoodle keine geschützte Rasse darstelle und die Angeklagte die Käufer daher nicht getäuscht haben könne. Ein wenig zu kurz argumentiert, fand die Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde legte Berufung ein. In zweiter Instanz musste sich nun das Landgericht am König-Heinrich-Platz mit der Hundetäuscherei beschäftigen.

Duisburg: 1500 Euro für einen Haufen Lügen und einen ganz lieben Hund

1500 Euro hatten die Käufer gezahlt. Für einen sieben Monate alten, angeblich nicht haarenden und vor Gesundheit strotzenden Labradoodle ein durchaus angemessener Preis. Leider litt der Hund schon beim Kauf unter Durchfall. Die Angeklagte machte dem Ehepaar aus Thüringen, das sich spontan in den Vierbeiner verliebt hatte, vor, er habe nur etwas Falsches gegessen. Tatsächlich litt „Blacky“ unter Parasitenbefall.

Und leider war er auch kein Labradoodle und haart. „Das war allerdings nur für unsere älteste Tochter ein Problem“, so der 62-jährige Dozent, der den Hund kaufte. „Die ist inzwischen eh ausgezogen.“ Und der Hund? „Das ist ein ganz liebes Tier. Den würden wir nicht mehr hergeben“, so der Käufer. Und er erinnerte sich deutlich daran, dass die Angeklagte erzählte, sie habe den Vierbeiner persönlich bei einer Freundin in Griechenland abgeholt. Er sei ein echter Familienhund.

Wahre Herkunft des Hundes hätte Preis gemindert

Hätte sie die wahre Herkunft des Tieres geschildert, wäre es wohl mit dem stolzen Kaufpreis vorbei gewesen: Im Januar 2020 waren der Duisburgerin nämlich gleich 21 Hunde aus Griechenland geliefert worden. Kurz darauf landeten sie allesamt im Tierheim. Zwei der Tiere, darunter „Blacky“ – den die Angeklagte selbst damals für einen Schäferhund hielt – holte die Frau später zurück.

An dem Verkauf sei so ziemlich alles erlogen gewesen, befand die Berufungskammer. Da komme es auf die wahre Abstammung des Hundes gar nicht mehr an. Der, so ergab ein genetisches Gutachten überraschend, stammt übrigens zu 56 Prozent von einem Chihuahua ab. Die Strafe für die Angeklagte fiel mit drei Monaten auf Bewährung milde aus. Aber der Vorsitzende mahnte: „Bei der nächsten Straftat werden sie sitzen.“