Duisburg. Eine Duisburgerin (21) soll ihrer Mutter in Duisburg-Beeck deren Hund geraubt haben. Konflikt in der Familie landet vor dem Gericht.

Eine ebenso unerwartete wie unangenehme Begegnung hatte eine 46 Jahre alte Duisburgerin, als sie am 18. April 2021 in Beeck ihren Hund ausführte. Eine junge Frau stürmte auf sie zu, schubste sie, entriss ihr den Vierbeiner, stieg mit dem Hund in ein Auto und entschwand. Die Täterin soll niemand anderes gewesen sein als die eigene Tochter. Wegen Raubes stand die 21-Jährige nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Man konnte bei dem Prozess vor dem Jugendschöffengericht – die Angeklagte war zur Tatzeit noch Heranwachsende – nur ahnen, welche Konflikte zwischen Mutter und Tochter wohl ausgetragen worden sein mochten. Konflikte, die sich schließlich auf den Hund konzentrierten und die Frage, wem er denn nun gehöre. Schlimmere Verletzungen hatte die 46-Jährige bei der Tat nicht davon getragen. Aber bei der Polizei klagte sie über Schmerzen in Armen und Beinen.

Duisburgerin zeigte Tochter erst an, dann wollte sie nicht aussagen

Denn die seelische Verletzung war offenbar schwer genug gewesen, dass die Hundebesitzerin den gewaltsamen Verlust des Tieres nach einer Woche angezeigt hatte. Die Tochter hatte die Tat im Vorfeld des Verfahrens bestritten, obwohl einige Indizien für ihre Schuld sprachen. Vor Gericht jedoch schwieg die Angeklagte.

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Eine weise Entscheidung, die wohl auf Anraten des erfahrenen Strafverteidigers getroffen wurde. Und der schien das richtige Näschen in dieser Angelegenheit gehabt zu haben. Denn offenbar wollte die Mutter als Hauptbelastungszeugin am Ende doch nicht dafür verantwortlich sein, dass ihr eigenes Kind aufgrund ihrer Angaben wegen eines Verbrechens verurteilt wird. „Ich würde die Strafanzeige gerne zurückziehen“, meinte die 46-Jährige.

„Ich möchte keine Aussage machen.“ Mehr sagte sie nicht. Die Strafprozessordnung gab ihr das Recht dazu. Schließlich muss niemand gegen einen engen Verwandten aussagen. Dem Gericht aber fehlte damit das entscheidende Beweismittel. Die Angeklagte wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Den Hund hatte sie ihrer Mutter ohnedies schon lange vor der Hauptverhandlung zurückgegeben.