Duisburg. Wie hoch die Impfquote bei den Beschäftigten in den Duisburger Krankenhäusern ist und wie es dort nach Inkrafttreten der Impfpflicht weitergeht.

Die Impfquote bei den Beschäftigten in den Duisburger Krankenhäusern ist hoch, erreicht aber keine 100 Prozent. Auch nicht, nachdem seit dem 15. März die Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen gilt. Impfverweigerern droht ein Betretungsverbot. Wie die Arbeitgeber jetzt reagieren.

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Generell machen sich die Krankenhausträger in Duisburg keine Sorgen darum, die Patienten trotz möglicher Mitarbeiterverluste nicht ausreichend versorgen zu können. An den Helios Kliniken in Duisburg seien mehr als 99,5 Prozent der Beschäftigten der Aufforderung nachgekommen, einen Immunitätsnachweis zu erbringen, so Pressesprecher Valentin Riemer. 15 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hätten das bis zum Stichtag nicht getan. Auch nicht, nachdem der Impfstoff von Novavax angeboten worden war.

Impfquote bei Beschäftigten in Duisburger Krankenhäusern noch nicht bei 100 Prozent

Sie seien dem Gesundheitsamt gemeldet worden, dem nun die weitere Prüfung obliege. „Denn auch aus der Nichterbringung des Nachweises kann nicht unmittelbar geschlussfolgert werden, dass jemand nicht immunisiert ist“, so Riemer. Sollten das Gesundheitsamt aber Betretungsverbote für einzelne Beschäftigte verhängen, werde zunächst noch einmal mit den Betroffenen das Gespräch gesucht. „Wir hoffen natürlich, künftig weiterhin mit allen unseren Kollegen planen zu können.“

Ute Kozber kann für das Sana Klinikum berichten, das nach der Verabschiedung des Impfpflicht-Gesetzes die Zahl der Geimpften nochmals deutlich gestiegen sei, so dass jetzt „die überwältigende Mehrheit der Mitarbeitenden vollständig geimpft ist“. Es habe interne Impf- und Aufklärungskampagnen gegeben, und „mit den wenigen“, die bisher keinen Nachweis erbracht hätten, sei man weiter im Gespräch und werbe intensiv für eine Impfung.

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„Dadurch, dass die allermeisten Mitarbeitenden geimpft und sogar geboostert sind, ist der Betrieb in unseren Kliniken auch nach dem 15. März gesichert und wir können unseren Versorgungsauftrag erfüllen“, so Kozber. Jetzt sei das Gesundheitsamt für die Prüfung und die weiteren Schritte am Zug.

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Bei den Evangelischen Kliniken Niederrhein (EVKLN), denen auch das Bethesda-Krankenhaus angehört, wurde der Impfstatus mit Hilfe eines Online-Tools erfasst, so Sprecher Stefan Wlach. „Die Auswertung dieser Daten dauert noch an“, so dass man noch keine Zahlen nennen könne. Die Frist für die Übermittlung der Ergebnisse ans Gesundheitsamt endet am 31. März.

Jetzt ist das Gesundheitsamt am Zug

Die Impfquote bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Klinikverbund habe bereits vor einiger Zeit bei rund 95 Prozent gelegen. Dennoch sei im Februar bei den hauseigenen Impfterminen weiter geimpft worden, „wobei es sich dabei zum Teil natürlich auch um Booster-Impfungen gehandelt hat“, so Wlach. „Da es darüber hinaus in Duisburg genügend Impfangebote der Stadt und niedergelassener Ärzte gibt, gehen wir davon aus, dass manche unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben.“

Kurzfristig ändere sich nichts, „zumal ja für Ungeimpfte in unserem Verbund eine tägliche Testpflicht gilt“. Wlach geht davon aus, dass den Mitarbeitern im Gesundheitswesen, die eine Impfung generell ablehnen, bekannt ist, dass Betretungs- oder Tätigkeitsverbote von den Gesundheitsämtern ausgesprochen werden können und arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Sollte es so weit kommen, werde man mit den Betroffenen nach Lösungen suchen.

>>>DAS GESUNDHEITSAMT PRÜFT BIS ZUM 15. JUNI

  • Das Duisburger Gesundheitsamt habe sich auf die Überprüfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht personell vorbereitet, so die Stadt. Es seien bereits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt sowie Kapazitäten freigeworden, etwa durch die Digitalisierung der Kontaktverfolgung.
  • Für die Gesundheitsbehörden in NRW gibt es eine Frist bis zum 15. Juni 2022, dann sollen die Prüfungen von Impfnachweisen oder ärztliche Untersuchungen abgeschlossen sein, wenn von den Betroffenen etwa medizinische Gründe angegeben werden, sich nicht impfen zu lassen.
  • Spätestens ab 16. Juni müssen die Gesundheitsämter eventuelle Verwaltungsverfahren „mit dem Ziel des Erlasses von Untersagungsverfügungen einleiten“.