Duisburg. Vier Männer bauten in einem Hochbunker in Duisburg eine Marihuana-Plantage auf, dabei lief einiges schief, nun wurden sie verurteilt.

Der Hochbunker an der A 40, der so etwas wie das Wahrzeichen des kleinen Duisserner Ortsteils Werthacker ist, barg ein Jahr lang ein Geheimnis. Bis zum 8. April 2021. Die Polizei stellte an diesem Tag eine Drogenplantage mit 2300 Cannabis-Pflanzen sicher. In diesem Zusammenhang verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz einen 50 Jahre alten Duisburger nun wegen Drogenhandels zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis. Zwei 27 und 37 Jahre alte Duisburger und ein 34-jähriger Mann aus Tönisvorst erhielten wegen Beihilfe Haftstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und drei Jahren und drei Monaten.

Alle vier Männer hatten im Laufe des mehrtägigen Verfahrens rückhaltlose Geständnisse abgelegt. Während der 50-Jährige zugab, Initiator des kriminellen Unternehmens gewesen zu sein, hatten die drei Komplizen als Gehilfen fungiert.

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Sie räumten ein, dem Haupttäter beim Einrichten der Anlage und bei der gärtnerischen Betreuung geholfen zu haben. Die Entlohnung für die Dienste bestand wohl hauptsächlich aus Naturalien, die dem Eigenkonsum dienten.

Drogenplantage in Duisburger Hochbunker: Ernte lief wohl schief

Die Anklage hatte dem Quartett ursprünglich vorgeworfen, dass die Plantage erhebliche Mengen Rauschgift hätte produzieren können. Theoretische Berechnungen von Experten gingen von mehreren Hundert Kilo Marihuana Ertrag aus. Beweisbar war das am Ende nicht.

Denn die Behauptung der Angeklagten, dass die ersten Ernten völlig schief gelaufen seien und keinen verwertbaren Ertrag erbrachten, war nicht zu widerlegen.

Im Urteil ging es daher nur noch um rund 53 Kilo konsumfähigen Materials, das die Polizei bei ihrem Zugriff im April 2021 beschlagnahmen konnte. Die Urteile gegen die vier Täter fielen angesichts des Vorwurfs vergleichsweise milde aus. Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer, dass alle vier Männer ein Geständnis ablegten. Außerdem waren drei Angeklagte zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.