Duisburg. Familie Coban darf noch immer nicht auf ihrem Grundstück bauen. Doch nun gibt es Grund zu neuer Hoffnung.
Geduld ist eine Tugend. Und die wird dem Ehepaar Nadine und Muzaffer Coban aus Aldenrade seit langer Zeit abverlangt. Eigentlich wollte das Ehepaar – die Polizistin und der Handwerker - schon im vergangenen Sommer auf seinem neu erworbenen Grundstück Nordstraße/Prinz-Eugen-Straße bauen, doch dann kam alles anders. Die Stadt hatte – wie sie zugab – mit der Baugenehmigung einen Fehler gemacht. Sie zog sie zurück – zum Schaden der mittlerweile fünfköpfigen Familie. Jetzt soll es endlich weitergehen.
Hausbau in Duisburg verzögert sich um mindestens ein Jahr
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Eigentlich wollte die Familie im Sommer 2021 bereits mit dem Hausbau beginnen. Jetzt wird es mindestens ein Jahr später. Im Januar 2019 hatte die Stadt Duisburg der Familie eine Bauvoranfrage für einen Neubau in dem Dreieck direkt an der A 59 Nordstraße/Prinz-Eugenstraße in Aldenrade positiv beschieden. Zur größten Überraschung flatterte der Familie aber Anfang 2021 ein Schreiben der Stadt ins Haus, in dem das Bauen dort plötzlich untersagt wurde.
Stadt Duisburg entschuldigte sich für fatalen Fehler
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Ein fataler Fehler der Stadt, die sich öffentlich für die falsche Bau-Freigabe entschuldigte. Eine ausgesprochen kostenspielige Angelegenheit aber für die Familie. Denn seit mittlerweile langer Zeit muss der Kredit von 225.000 Euro, den die Cobans aufgenommen hatten, bedient werden. Nach dem positiven Bescheid der Stadt auf die Bauvoranfrage musste das Ehepaar eine eigene, gut vermietete Doppelhaushälfte, verkaufen, die es erst seit fünf Jahren besaß. „Denn vorher haben die Banken einem weiteren Kredit für das neue Grundstück nicht zugestimmt“, schildert Nadine Coban die Lage.
Aber das riesige Finanzloch, das in das Budget der Cobans gerissen wurde, ist noch viel größer. Durch den Verkauf der Immobilie mussten Vorfälligkeitszinsen in Höhe von 27.000 Euro bezahlt werden. „Dazu kommen noch ungefähr 30.000 Euro an Steuern, die wir ans Finanzamt zahlen müssen, weil sich das Haus noch nicht genügend Jahre in unserem Besitz befand, um es steuerfrei weiterverkaufen zu können.“
Bauen in einem Außenbereich ist nicht erlaubt
Die Problematik dieses Grundstücks, so erklärte es die Stadt vor einigen Monaten, bestehe darin, dass es sich im sogenannten Außenbereich befindet. Das heißt, es ist kein reines Wohngebiet, das zum Beispiel einen Siedlungscharakter hat, erklärte ein Fachanwalt. In einem Wohngebiet könne man nach dem Baulückenparagraph den Bau eines Hauses zulassen. Da für den Bereich der Prinz-Eugen-Straße aber auch kein Bebauungsplan existiert, bedeute das: Bauen nicht erlaubt.
In den vergangenen Monaten versuchte die Stadt, eine Lösung zu schaffen, mit der beide Seiten leben können. „Jetzt sind wir endlich einen Schritt weiter“, freut sich die Polizistin. Denn die Stadt versuche, eine baurechtliche Veränderung für das Dilemma zu finden, das der Familie hilft und – natürlich – auch der Stadt, die den Fehler begangen hat.
Bauamt der Stadt Duisburg hat neuen Plan ausgearbeitet
Es wurde vom Bauamt ein neuer Plan ausgearbeitet, der natürlich noch durch die Gremien laufen muss. Es müssen Einsprüche gehört werden und letztlich muss die Politik entscheiden. „Der Rat der Stadt Duisburg hat den Beschluss zur Aufstellung der Offenlage in seiner Sitzung an 27. September 2021 gefasst“, erklärt die Stadt. Das Verfahren zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung sei in den Grundzügen vergleichbar mit dem Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen.
„Im nächsten Schritt erfolgte daher zwischen dem 8. November und dem 22. Dezember 2021 die Beteiligung der Öffentlichkeit wie auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange“, teilt die Stadt mit. Die sogenannte Offenlage sei in den Medien und im Amtsblatt der Stadt Duisburg bekanntgegeben worden. Derzeit würden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Bisher sei der Ausgang des Verfahrens „ergebnisoffen“. „Aktuell gehen wir davon aus, dass der Rat bereits in seiner Sitzung im März darüber entscheiden kann“, teilt die Stadt mit.
Stadt Duisburg verspricht beratende Hilfe für die Familie
Und weiter heißt es: „Sollte der Rat die Außenbereichssatzung beschließen, so wären die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung… gegeben.“ Die Stadt Duisburg betont, sie werde „der Familie Coban beratend zur Seite stehen, um das Verfahren im Sinne der Familie so zügig wie möglich abzuschließen. Sind im Anschluss alle Erfordernisse erfüllt, kann die Baugenehmigung erteilt werden.“
Diese Nachricht ist für Familie Coban eine große Erleichterung. Kommt sie doch mit einer Genehmigung ihrem Traum vom Neubau auf ihrem Grund und Boden endlich ein großes Stück näher.
>>> Kompliziertes Baurecht <<<
Das Baurecht ist ein sehr kompliziertes Recht. Das sagen Planer, die Stadt Duisburg und Fachanwälte. Hinzu komme, dass durch die immer strenger werdenen Regeln, viele Beschlüsse, Verbote und Vorgehensweisen der Baubehörden den Bauwilligen kaum noch plausibel zu machen und zu vermitteln seien.
Immer wieder gibt es daher Konflikte, die wirklich Sprengstoff in sich tragen, bestätigen alle Fachleute, die sich mit Bauthemen befassen. Während man in früheren Jahren schon mal ein Auge zugedrückt habe, wenn die Vorschriften nicht ganz so genau genommen wurden, sei das mittlerweile absolut undenkbar.