Duisburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung stand ein Duisburger (62) vor Gericht. Er griff zu einer Holzlatte, weil ihn ein junger Nachbar ignorierte.

Ein 62-Jähriger und ein 28-Jähriger aus Rheinhausen kannten sich aus einem Sprachkurs. Seitdem grüßten sich die beiden Nachbarn, wenn sie sich auf der Straße begegneten. Nur nicht am 10. Juli 2021, als der jüngere Mann den älteren ignorierte. Der griff ein auf der Krefelder Straße herumliegendes Stück Holz und schlug es dem 28-Jährigen vor den Ellbogen.

Wegen gefährlicher Körperverletzung stand der 62-Jährige nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Der Angeklagte gab die Tat, die ihm sichtlich peinlich war, unumwunden zu. „Ich fühlte mich beleidigt, als er mich nicht gegrüßt hat.“ Allerdings hätte er kaum so reagiert, wenn er sich nicht schon in einem „psychischen Ausnahmezustand“ befunden hätte, berichtete er.

62-Jähriger aus Duisburg war stinkesauer auf die ganze Welt

Er hätte auch einfach sagen können, dass er schon vorher stinkesauer war. Weil er keinen Job hat und weil er durch Corona die meiste Zeit mit der Kernfamilie verbringen musste, was zur einen oder anderen Streitigkeit mit der Ehefrau führte. „An dem Tag wollte sie unbedingt das ganze Haus putzen. Vom Keller bis zum Speicher.“

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Da sei er ohnehin nur im Weg, beschied die Gattin dem Angeklagten. Und befahl ihm, für die Dauer der Reinigungsarbeiten das Haus zu verlassen. Wütend stapfte der Mann durch den Stadtteil. Der respektlose junge Nachbar gab ihm den Rest. „Es tut mir unendlich leid, dass ich so reagiert habe. Und ich schäme mich dafür“, so der 62-Jährige.

Strafrichter stellte Verfahren ein

Der 28-Jährige, der außer einer Hautabschürfung keinen Schaden davon getragen hatte, berichtete, dass der Angeklagte sich bei ihm entschuldigt habe. „Und ich habe die Entschuldigung angenommen.“ Einen eigenen Strafantrag hatte der Geschädigte eh nie gestellt.

Der Strafrichter fand, dass wenn der Rechtsfrieden zwischen den beiden Männern wiederhergestellt sei, er gegen den bislang nicht vorbestraften reuigen 62-Jährigen auch keine Strafe mehr aussprechen müsse. Auf seine Anregung hin wurde das Verfahren eingestellt.