Duisburg. Das Kreisliga-Spiel zwischen dem VfB Obermarxloh und MTV Union Hamborn endete 2017 in einer Massenschlägerei. Gericht schloss Fall nun ab.
Die Begegnung des VfB Obermarxloh mit MTV Union Hamborn endete am 17. September 2017 in Neumühl mit einer Massenschlägerei. Auf dem Fußballplatz an der Iltisstraße wurde ein 19-jähriger Obermarxloher von mehreren Personen geschlagen und getreten und lebensgefährlich verletzt. Drei mutmaßliche Täter standen nun, mehr als vier Jahre später, wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz.
Die Frage, was eigentlich Auslöser der Auseinandersetzung war, ist angesichts zahlreicher ähnlicher Vorfälle, die gerade in der Kreisliga immer wieder für Schlagzeilen sorgten, beinahe müßig. In diesem Fall sollen sich Trainer und Zuschauer eingemischt haben, als der Spielverlauf gegen Ender der Partie immer ruppiger wurde. Zuletzt schlugen sich auf dem Spielfeld nicht nur die Spieler, sondern auch zahlreiche weitere Personen, die dort eigentlich nichts zu suchen hatten.
Schlägerei bei Duisburger Kreisliga-Partie: 19-Jähriger mit zertrümmertem Gesicht im Krankenhaus
Mitten drin sollen auch die drei 25 bis 33 Jahre alten Duisburger beteiligt gewesen sein, die nun vor der Großen Strafkammer landeten. Sie sollen – gemeinsam mit mehreren anderen – auf den 19-Jährigen eingeschlagen und auf den am Boden liegenden Mann eingetreten haben. Dabei trugen sie Fußballschuhe. Bei einigen Tritten vor den Kopf soll regelrecht Anlauf genommen worden sein.
Sogar als der 19-Jährige bereits bewusstlos war, sollen die Misshandlungen fortgesetzt worden sein. Der Amateurkicker landete mit lebensgefährlichen Verletzungen im Krankenhaus. Beinahe jeder seiner Gesichtsknochen war gebrochen.
Verfahren gegen acht Verdächtige endeten allesamt mit Einstellung
Die Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst gegen insgesamt acht Personen. Fünf dieser Verfahren wurden bereits eingestellt. Überraschenderweise regte die Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer gleich nach der Anklageverlesung an, das Verfahren auch gegen die drei Angeklagten einzustellen. Da nach so langer Zeit und angesichts widersprüchlicher Zeugenaussagen kaum noch zu erwarten sei, dass konkrete Tathandlungen einzelnen Angeklagten zugeordnet werden könnten.
Und noch erstaunlicher war, dass sich nun auch die Staatsanwaltschaft damit einverstanden erklärte. Nach kurzer Beratung signalisierten auch die Angeklagten ihr Einverständnis. Sie haben nun sechs Monate Zeit, um Geldbußen zwischen 200 und 500 Euro zu bezahlen. Dann wird die Anklage gegen sie endgültig fallen gelassen.