Duisburg. Wegen Drogenbesitzes stand ein Duisburger (28) vor Gericht. Mit einem Porsche war er in Duissern aufgefallen. Im Auto fand die Polizei Marihuana.
Ein dicker Sportwagen kann über manches Hinwegtrösten. Zum Beispiel über eine zerbrochene Liebe. Doch er macht auch neugierig – zum Beispiel Polizisten. Als eine Streife am 3. Januar 2021 in Duissern einen Porsche kontrollierten, fanden die Beamten hinter dem Steuer einen 28 Jahre alten Bäckerangestellten. Und im Auto 70 Gramm Marihuana.
Wegen illegalen Drogenbesitzes fand sich der Bäcker nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wieder. Doch für die Gesamtumstände der Tat, die ihn fast schon in die Nähe organisierter Kriminalität zu rücken schien, hatte der geständige Angeklagte eine allzu menschliche Erklärung.
Duisburger investierte Geld für geplatzte Hochzeit in Traumauto
„Ich wollte eigentlich heiraten“, berichtete er dem Schöffengericht. „Ich hatte für die Hochzeit ordentlich was gespart.“ Doch kurz zuvor ging die Beziehung in die Brüche. „Dann hab ich das Ersparte genommen und damit das Auto gekauft. Um mich selbst zu trösten.“ Für einen Neuwagen hätte das Geld für die Hochzeit nie gereicht. Für einen gebrauchten Porsche, der schon 120.000 Kilometer auf dem Tacho hatte, schon.
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Dummerweise habe er sich nicht nur mit dem Auto über den Liebeskummer hinwegtrösten wollen. „Ich habe auch angefangen, Drogen zu konsumieren“, so der 28-Jährige. Am Tattag hatte er gerade einen Vorrat für die nächsten zwei Wochen eingekauft. „Das war nur für meinen eigenen Konsum.“
Drogenkonsum aus enttäuschter Liebe ist längst vorbei
Das Schöffengericht glaubte dem nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geratenen Angeklagten. Das Geständnis wirkte sich deutlich strafmildernd aus. Und auch die Tatsache, dass der 28-Jährige seinen aufgrund seines Drogenkonsums inzwischen vom Straßenverkehrsamt eingezogenen Führerschein zurückhaben will, und deshalb schon seit einem halben Jahr ständig nachweist, dass er keine Drogen mehr nimmt, wirkte sich positiv aus.
Am Ende setzte das Gericht eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Es sah keinen Grund dafür, dass sich der immer noch seinem erlernten Handwerk nachgehende Angeklagte die Verurteilung nicht so zu Herzen nimmt, dass er künftig keine Straftaten mehr begehen wird.