Duisburg. Nach kurzer Verhandlung verurteilte das Landgericht Duisburg einen 82-Jährigen. 2017 steckte der Ingenieur in Neuenkamp seine Konstruktion an.

Die Verhandlung gegen einen 82-jährigen Mann aus Gelsenkirchen dauerte am zweiten Verhandlungstag nur eine Stunde. Dann fiel das vergleichsweise milde Urteil: Wegen Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetruges verurteilte das Duisburger Landgericht den Ingenieur zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Aus Verzweiflung hatte er am 18. Juni 2017 in einer Halle in Neuenkamp die Konstruktion, an der er Jahre lang gearbeitet hatte, angesteckt.

2013 hatte der Angeklagte mit den Arbeiten an dem konventionell gesteuerten System für eine große Abluft-Messanlage begonnen. Doch da war ein solches System bereits hoffnungslos veraltet gewesen. Mit modernen vollautomatischen Systemen, bei denen nicht mehr Menschen, sondern der Computer reagiert, kannte sich der Diplom-Elektro-Ingenieur und Chef eines mittelständischen Unternehmens aber nicht aus.

Jahre lang in Neuenkamp an einer unverkäuflichen Maschine gearbeitet

Als er zwar noch die Hallenmiete und Lieferungen zahlen konnte, aber es beim Geld für die nur noch wenigen Mitarbeiter seiner Firma bereits knapp wurde, hatte der Angeklagte in der Brandstiftung und dem Versuch, die Versicherungssumme von 1,6 Millionen Euro zu kassieren, seine einzige Chance gesehen, die Anlage in Größe eines Fußballfeldes noch zu Geld zu machen.

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Bereits am ersten Prozesstag hatte der 82-Jährige durch seinen Verteidiger ein rückhaltloses Geständnis vortragen lassen. Bis zuletzt habe der Angeklagte geglaubt, er könne die Anlage in ein Land im Osten Europas verkaufen, wo noch mit konventionellen Anlagen gearbeitet werde. Die Verhandlung lieferte aber doch noch ein Indiz dafür, dass der Angeklagte möglicherweise die Idee schon einige Zeit früher hatte: Erst 2016 hatte er die Versicherungssumme noch einmal heraufsetzen lassen.

Gericht ließ keinen Zweifel: Ein jüngerer Mann wäre ins Gefängnis gekommen

Die Bewährungszeit setzte das Gericht ebenfalls nur auf zwei Jahre fest. Für das Urteil waren vor allem das Geständnis des Angeklagten, durch welches das Verfahren erheblich verkürzt werden konnte, und die Tatsache, dass er zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, verantwortlich. Zudem wäre bei einer Gefängnisstrafe angesichts des Gesundheitszustandes des alten Herrn auch fraglich gewesen, ob er die jemals hätte antreten können. Wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gelten drei Monate der Strafe bereits als vollstreckt.

Allerdings sah die Kammer in der Tatausführung und den dreisten Lügen, die der Angeklagte der Versicherung auftischte, eine erhebliche kriminelle Energie beim Angeklagten. Und die Tat hätte leicht auch Menschen schädigen können. „Wenn sie 30 Jahre jünger wären, gesund und wir ein Jahr nach der Tat hätten verhandeln können, wären sie unter drei Jahren nicht weggekommen“, so der Vorsitzende.