Duisburg. Den Überfall auf eine Tankstelle im Duisburger Westen brachen fünf junge Duisburger schnell ab. Warum sie trotzdem vor Gericht standen.

Eigentlich sei doch gar nichts passiert. Mit diesen Worten gab ein Verteidiger die rechtsunkundige Ansicht der meisten Angeklagten wieder. Denn bei einem Überfall auf eine Tankstelle in Rheinhausen waren die 16 bis 20 Jahre alten Angeklagten über die Planung nicht hinaus gekommen. Gemeinsam standen die jungen Männer nun vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Denn zu ihrer Überraschung mussten sie inzwischen lernen, dass der Gesetzgeber auch so etwas unter Strafe gestellt hat. Das Strafgesetzbuch nennt es Verabredung zum Verbrechen. Bei den fünf Angeklagten reichte es allerdings nur dazu, die Tat abzusprechen und am 6. Dezember 2019 den Tatort auszuspähen. Einem der Jugendlichen wurde aufgetragen, er soll ein Messer mitbringen.

Gruppenzwang ließ die fünf Duisburger auf Abwege geraten

Doch das unerwartete Auftauchen eines Autos reichte schon, dass die Möchtegern-Räuber ihr Vorhaben aufgaben. Alle fünf legten vor dem Jugendschöffengericht ein Geständnis ab. Wie sie denn bloß auf eine so dumme Idee gekommen seien, wollte der Vorsitzende von den Angeklagten wissen. Imponiergehabe? Anerkennung durch die anderen? Geldnot?

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Die fünf Angeklagten, die aus mehr oder weniger geordneten Verhältnissen stammen und fast alle bislang unbestraft waren, hatten dafür selbst keine Erklärung. „Vermutlich war es ein jugendtypischer Gruppenzwang“, versuchte sich einer der Verteidiger an einer Erklärung. „Irgendwer hatte die Idee, man wollte es mal ausprobieren und dann wollte keiner mehr einen Rückzieher machen.“

Jugendschöffengericht erhob einen mahnenden Zeigefinger

Einer der Angeklagten war bereits zuvor an einem glücklosen Überfall auf einen Kiosk in Beeck beteiligt gewesen. Ein Komplize hatte die Verkäuferin mit einer Schreckschusspistole bedroht und Geld gefordert. Die Frau beantwortete das ungerührt mit einer Ladung Pfefferspray, womit die Tat auch schon wieder endete.

Die fünf alles andere als erfolgreichen Täter gab es, insbesondere da die Anklage rund zwei Jahre zurück reichte, mit einer Verwarnung und milden Strafen davon. Für die beiden Ältesten gab es je eine Woche Dauerarrest, zwei Jugendliche müssen jeweils 50 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, ein weiterer darf ein Wochenende lang in einem Freizeitarrest noch einmal über alles gründlich nachdenken.