Duisburg. Die Stadt Duisburg startet am 17. Dezember mit Impfungen von Fünf- bis Elfjährigen in einem eigenen Zelt am Hauptbahnhof. Was noch geklärt wird.
Die Stadt Duisburg will mit den Impfungen von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren in der nächsten Woche in einem gesonderten Impfzelt am Hauptbahnhof am Freitag, 17. Dezember, starten. Dies bestätigte Stadtsprecher Jörn Esser auf Nachfrage der Redaktion. Zur entsprechenden Altersgruppe gehören in Duisburg demnach etwa 34.000 Kinder.
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Konkrete Details – etwa zu Uhrzeiten, Ablauf oder Organisation der Kinderimpfungen – konnte die Stadt noch nicht nennen. Der Krisenstab habe darüber noch nicht abschließend beraten. Entsprechende Informationen sollen aber in den kommenden Tagen bekannt geben werden.
Stadt Duisburg baut Impfzelt für Kinderimpfungen am Hauptbahnhof auf
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt inzwischen Fünf- bis Elfjährigen mit Vorerkrankungen die Impfung gegen Covid-19. Bei individuellem Wunsch können laut Stiko auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden.
Das NRW-Gesundheitsministerium hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass diese Altersgruppen ab Freitag, 17. Dezember, an den Impfstationen der Kommunen und Kreise geimpft werden. Mindestens die Hälfte der Kinderimpfungen dort soll demnach mit Termin vergeben werden.
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Der Schwerpunkt dieser Impfungen soll nach Angaben des Ministeriums aber bei den Kinder- und Jugendärzten liegen. Auch in Duisburger Praxen laufen dazu schon die Vorbereitungen.
Kommunale Impfangebote: Booster nur für Personen ab 18 Jahren
Das große Kinder-Impfzelt am Hauptbahnhof baut die Stadt direkt neben der bereits bestehenden stationären Impfstelle auf, in dem weiter Erst- und Zweitimpfungen für Personen ab zwölf Jahren angeboten werden, Booster-Impfungen nur für alle ab 18 Jahren.
Diese Regelung gilt für alle kommunalen Impfangebote. Die Stadt verweist dabei auf den elften Impferlass, in dem es heißt: „Eine Booster-Impfung von Personen unter 18 Jahren ist in den Impfstellen oder bei mobilen Impfangeboten derzeit nicht vorzunehmen. Die dritte Impfung ist für diesen Personenkreis nicht zugelassen. Für Impfungen, die außerhalb der Zulassung im Rahmen eines Off-Label-Use erfolgen, gelten abweichende Aufklärungs- und Haftungsregelungen. Aufgrund des erhöhten Aufklärungs- und Beratungsbedarfs sollten Impfwillige an Arztpraxen verwiesen werden.“