Duisburg. Zum Ende einer seltsamen Dreiecksbeziehung wurde ein Mann aus Mündelheim gewalttätig. Vor Gericht sagten seine Ex-Freundinnen gegen ihn aus.

Mit einer Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 21 Jahre alten Duisburger. Mit Gewalt war er am 21. Juli dieses Jahres in eine Wohnung in Hamborn eingedrungen, in der sich zu dieser Zeit zwei junge Frauen aufhielten, die eines gemeinsam hatten: Beide hatten zuvor eine Beziehung mit dem Mann aus Mündelheim.

Als sie ihn nicht hereinlassen wollten, hatte der Angeklagte die Tür eingetreten. Den neuen Freund einer der beiden Frauen attackierte er mit einem Küchenmesser: Er hielt es ihm an die Wange und fügte dem Geschädigten so eine Schnittwunde zu. Bereits einen Monat zuvor hatte er der 16-Jährigen bei einem Streit unvermittelt ins Gesicht getreten.

Eine Reihe von Vorstrafen wirkte sich für Duisburger strafschärfend aus

Zeitweise hatte der Mann, der mehr oder weniger auf der Straße lebte, mit beiden jungen Frauen zugleich ein Verhältnis gehabt. Was prima klappte, so lange die Geliebten nichts voneinander wussten. Dann jedoch lernten sie sich nicht nur kennen, sie freundeten sich auch noch an. „Und dann haben sie sich gegen mich verbündet“, beschwerte sich der Angeklagte. Und so habe er am Tattag nicht in die Wohnung gedurft, obwohl er doch dort schlafen wollte. Drogen hatten ihn seit Tagen wach gehalten.

Dass die Frauen den 21-Jährigen deswegen jedoch zu Unrecht belasten würden, vermochte die Strafkammer nicht zu erkennen. Ein versuchter Raub, der dem Angeklagten ebenfalls vorgeworfen worden war, konnte am Ende allerdings auch nicht bewiesen werden. Möglicherweise hatte der Angeklagte an einer Umhängetasche des Geschädigten gezerrt, aber umgehend damit aufgehört, als er sah, dass der Mann im Gesicht blutete.

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Wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte die Kammer den 21-Jährigen, der zum Zeitpunkt der Tat gerade erst voll strafmündig geworden war, zu zweieinhalb Jahren Haft. Zu seinen Lasten wirkte sich eine Reihe von Vorstrafen aus. Den größten Teil davon wird er allerdings in einer Entziehungsanstalt verbringen. Mit dem Urteil ordnete die Kammer seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.