Duisburg. Auf dem umstrittenen Gelände an der Duisburger Mercatorstraße wird wieder gearbeitet. So steht es um die Baupläne für eine Feuerwache vor Ort.
Es tut sich etwas auf der Fläche zwischen Mercatorstraße, Düsseldorfer Straße und Curtiusstraße im Duisburger Zentrum: Seit Anfang des Monats werden dort etliche Bäume und Sträucher gefällt. Grund sind die Vorbereitungen für den Bau der neuen Feuerwache. Gegen den Bebauungsplan hatten Anwohner geklagt. Das Verfahren wurde jedoch 2019 eingestellt (wir berichteten). Die Folge: Der ursprüngliche Bebauungsplan ist nach Angaben eines Sprechers des Oberverwaltungsgerichts Münster weiterhin rechtskräftig, der heftig umstrittene Bau ist also möglich.
Seit Jahren ist die Brachfläche im Bereich der A 59 ungenutzt. Entstehen sollten hier laut ursprünglichen Planungen ein Autohaus und die neue Feuerwache samt Tiefgarage. Wegen eines Rechtsstreits hatte sich der Baubeginn hingezogen. Nun aber haben Arbeiter den Bewuchs auf der Fläche entfernt: „Um den Bauantrag erstellen zu können, bedarf es einer verlässlichen Grundstücksvermessung, die ohne Rodungsarbeiten nicht durchgeführt werden kann“, erklärt Thomas Schlipköther.
Er ist Mitglied der Geschäftsführung der Duisburger Infrastruktur Gesellschaft (DIG), die für den Bau der neuen Feuerwache verantwortlich ist. Der Bauantrag solle im ersten Quartal des kommenden Jahres eingereicht werden. „Ein möglicher Baubeginn hängt von der Bearbeitungszeit ab“, sagt Schlipköther.
Feuerwachen-Bau in Duisburg: Das sagt das OVG Münster
Der parallele Bau eines Autohauses ist mittlerweile vom Tisch, nachdem Anwohner vor dem Oberverwaltungsgericht Münster dagegen geklagt hatten. Doch Walter Jonischkeit und seine Frau Christel Kucklick halten auch das jetzige Treiben auf dem Gelände für rechtswidrig. „Der Bebauungsplan ist in einem zweiten Verfahren durch das Oberverwaltungsgericht Münster für ungültig erklärt worden“, sagt er.
Das Normenkontrollverfahren sei durch den Richter abgeschmettert worden, weil die Umweltverträglichkeitsprüfung unzureichend gewesen sei. Ausgehend davon, dass der Bebauungsplan durch die Stadt zurückgenommen werde, hätten Jonischkeit und seine Frau die Einstellung des Verfahrens beantragt, die auch erfolgte. „Ich frage mich deswegen, auf welcher Rechtsgrundlage da gebaut werden soll“, sagt er.
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Jonischkeit hält den Einstellungsbeschluss für ein bindendes Urteil, da in ihm der Satz „Dieser Beschluss ist unanfechtbar“ aufgeführt ist. Doch damit ist nach Erklärung des Oberverwaltungsgerichts Münster lediglich die Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung gemeint. Dass der Bebauungsplan ungültig sei, sei durch das OVG tatsächlich nie rechtskräftig beschlossen worden, entgegnet dessen Sprecher Dirk Rauschenberg.
Zwar sei festgestellt worden, dass das Normenkontrollverfahren wohl unzulässig ist, dies hat man jedoch nur getan, um die Verfahrenskosten festzulegen.“ Das Gericht beurteile dabei, welche Seite wohl gewonnen hätte, wäre das Verfahren zu Ende geführt worden. „Da sich beide Seiten jedoch auf eine Einstellung geeinigt haben, sind die Erkenntnisse aus dem Prozess nichtig und haben auf den Bebauungsplan keine Auswirkungen.
Auch Gabi Priem, Sprecherin der Stadt Duisburg, bestätigt, dass dieser weiterhin in Kraft und Grundlage für den Bau des Feuerwehrhauses ist. Derzeit liege der Stadt ein Bauvorantrag dazu vor. Schliepköther geht davon aus, dass später auch die Baugenehmigung erteilt werde: „Gemäß damaliger Machbarkeitsstudie auf der Grundlage des Katastrophenschutzgesetzes gab es sieben mögliche Standorte für diese Feuerwache. Nur der jetzige Standort ist übrig geblieben. Sollte diese Wache nicht gebaut werden, so wäre dies auch für die angrenzenden Nachbarn ein Schutzproblem.“
>>Hintergrund: Duisburgs Rettungsdienstbedarfsplan
- In Duisburg müssen die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst in 90 Prozent der Notrufe innerhalb von acht Minuten am Einsatzort eintreffen. Diese Quote ist in den vergangenen Jahren mehrfach unterboten worden.
- Passiert dies, müssen die Standorte der Feuer- und Rettungswachen angepasst werden, beispielsweise muss ein zusätzlicher Rettungswagen in bestimmten Gebieten, die nicht so schnell erreicht werden können, stationiert werden. Die neue Feuerwache soll zur Verbesserung der Hilfsfrist beitragen.