Duisburg. In Duisburger Diskotheken gilt nun die 2Gplus-Regel. Wird der Club-Besuch dadurch sicherer? Die Betreiber berichten von ihren Sorgen.
Tanzen, so lange es noch geht: Die Betreiber des Old Daddy und Motorrad Jansen sind unsicher, was die 2Gplus-Regel für die Diskotheken bringen wird. Sie denken allerdings noch weiter und fürchten das, was Experten schon ins Spiel bringen: einen erneuten (Teil-)Lockdown.
Im Old Daddy herrscht Ratlosigkeit: Betreiber Peter Jurjahn befürchtet, dass die Gäste bei strengeren Regeln ausbleiben. Als sein Club an der Steinschen Gasse im September wieder öffnen durfte, setzte er auf 2G, nur Geimpfte und Genesene kamen hinein. Bald aber schwenkte er zur 3G-Regelung um, ließ auch getestete Personen feiern.
Große Ratlosigkeit bei Club-Betreibern in Duisburg
„Grund ist, dass die Politik von PCR-Tests auf Schnelltests übergegangen ist. Ich kann die Leute ja nicht draußen lassen – die haben einen negativen Test, der zwei Stunden alt ist und dürfen wegen 2G nicht rein. Ich war gezwungen, das zu ändern“, sagt Jurjahn und fügt hinzu: „Ich persönlich fühle mich auch sicherer mit jemandem, der einen negativen Test hat, als bei einem Geimpften, der das Virus trotzdem übertragen kann.“
Ist 2Gplus, also ein zusätzlicher negativer Test für Geimpfte und Genesene, also die Lösung? „Es bleibt ja nichts anderes übrig“, so der Club-Besitzer. Für die Plastique-Revival-Party am vergangenen Samstag galt bereits die 2Gplus-Regel. „Weil der Vorverkauf so hoch war“, sagt Jurjahn. Die Erfahrung: Gut. „Es kamen mehr Menschen als mit 3G gekommen wären“, berichtet er.
Betreiber des Old Daddy: „Clubs kontrollieren am strengsten“
Das sei seine Hoffnung für die Zukunft: „Vielleicht kommen die Leute auch wieder, weil sie sich sicherer fühlen. Wir erleben ohnehin sehr oft an der Tür, dass uns Leute genau das sagen. Wir Club-Betreiber kontrollieren am strengsten. Als ich privat in Restaurants war, hat keiner kontrolliert, ob ich einen Negativnachweis dabei habe“, schildert er. Seine Lüftungsanlage sei durch die Ordnungsbehörden noch nie beanstandet worden. Die Clubs, so lautet Jurjahns Schluss, seien sicher.
Jedoch: Der Fall einer Party in einer Diskothek in Münster, bei der sich rund 85 junge Menschen infiziert hatten, hatte im September Aufmerksamkeit erlangt. Sie alle waren geimpft oder genesen.
Planung wegen unklarer Lage nicht möglich
Paul Jansen, Betreiber der Diskothek „Motorrad Jansen“ in Rheinhausen hatte bereits vergangenen Samstag nur Geimpfte und Genesene in seinen Club gelassen. Am Eröffnungswochenende waren noch viele Gäste mit gefälschten Tests und Impfnachweisen aufgetaucht. Das kann Jansen zufolge nicht mehr passieren: „Ich habe drei zusätzliche Türsteher engagiert, die genau darauf achten. Sie finden gefälschte Nachweise. Trotzdem gibt es noch immer viele Diskussionen.“ Seine Mitarbeiter seien alle geimpft.
Dennoch herrsche große Unsicherheit: „Dieses Hin und Her geht mir auf den Senkel: Jetzt müssen wir wieder mit der Stadt Rücksprache halten, was die neuesten Regeln sind. Was aber auch kommt, es wird so schnell nicht umzusetzen sein“, glaubt er.
Betreiber fürchten großen finanziellen Schaden durch Schließung
„Ich hoffe, mit 2Gplus läuft das Geschäft wieder besser. Obwohl mein Bauchgefühl mir sagt, dass wir in zwei Wochen wieder komplett dichtmachen müssen. Die Leute wirkten bereits am Samstag so, als wollten sie noch einmal was erleben, bis sie nicht mehr dürfen“, sagt Jansen, der erhebliche finanzielle Einbußen befürchtet. „Neben den laufenden Kosten ist da noch die Steuervorauszahlung. Das Finanzamt interessiert es nicht, dass wir gegebenenfalls nicht zahlen können. Wenn die Disko an Weihnachten zu ist, stehen wir vor einer finanziellen Katastrophe.“
>>Clubs und Diskotheken: Das gilt seit Mittwoch
- Seit Mittwoch sind die Vorgaben für Diskotheken und Clubs klar: Besucher müssen geimpft oder genesen sein. Zusätzlich müssen sie einen negativen Corona-Schnelltest vorzeigen. Die Betreiber sind für die Kontrollen zuständig.
- Wie lange diese Regelung gilt, ist zunächst unklar. Die neue NRW-Corona-Schutzverordnung gilt in der aktuellen Fassung vorerst bis zum 21. Dezember.