Duisburg. Nicht zum ersten Mal stand ein 31-Jähriger wegen Alkohol am Steuer vor Gericht. Ein Drogenproblem hat er auch, sein Führerschein war gefälscht.
Eine Hochfelder Passantin war irritiert, als sie am Morgen des 23. April 2020 auf einem Parkplatz an der Wanheimer Straße einen Mann offenbar schlafend hinter dem Steuer seines Autos fand. Noch irritierter war sie, als der Schläfer auch nicht auf ihr Klopfen an die Scheibe reagierte. Die Frau rief die Polizei. Wie sich herausstellte, stand der Fahrer hochgradig unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
Vor dem Amtsgericht legte der Angeklagte ein rückhaltloses Geständnis ab. „Ich hatte mit einem Bekannten gefeiert.“ Mitten in der Nacht sei er dann auf die dumme Idee gekommen, sich ans Steuer zu setzen. „Nach drei Metern habe ich gemerkt, dass es einfach nicht mehr ging.“ Er stellte den Motor ab und schlief ein.
Duisburger kaufte gefälschten Führerschein im Internet
Dafür, dass er schon seit Jahren keinen Führerschein mehr besaß, fand der 31-Jährige eine wenig originelle Lösung. Er kaufte im Internet einen gefälschten polnischen Führerschein. Den zeigte er der Polizei, als er am 22. Juli 2020 auf der A 40 erneut erwischt wurde.
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Seit 2012 hat der Mann Alkohol-, Drogen- und ein Führerscheinproblem. Dennoch hatte er sich vom einfachen Lagerarbeiter zum Chef eines Objekts mit 120 Beschäftigten hochgearbeitet. Die letzte Verurteilung im Jahr 2019 kostete ihn den Job. Seitdem lebt er getrennt von seiner Frau und den zwei gemeinsamen Kindern im Vorschulalter.
Absturz nach Jobverlust und Trennung von der Familie
Danach sei der endgültige Absturz gekommen, berichtete der Angeklagte. Sein Drogen- und Alkoholkonsum bestimmten den Alltag. Bis zu den nun angeklagten Taten. Inzwischen habe er eine stationäre Therapie absolviert. „Seit elf Monaten bin ich clean.“ Allerdings leide er dafür nun unter einer schweren Depression.
Eine, die sein Bewährungshelfer durchaus für lebensbedrohlich hielt. Um so wichtiger sei eine ambulante Psychotherapie. Doch der bisherige Therapeut verlegte seine Praxis, die Nachfolgerin habe sich von dem schweren Fall überfordert gefühlt. „Und die Wartezeiten bei anderen Therapeuten betragen derzeit sieben bis acht Monate.“
Der Strafrichter kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte ernstlich bemüht sei, sein Leben in den Griff zu bekommen. „Und das kann man in Freiheit besser als aus dem Gefängnis heraus.“ Obwohl der Angeklagte elf Vorstrafen hat und zur Tatzeit bereits doppelt unter Bewährung stand, räumte ihm der Richter eine letzte Chance ein. Eine einjährige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss der 31-Jährige mindestens sechs Monate lang eine ambulante Psychotherapie besuchen.