Duisburg. Die 2G-Regel auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt soll stichprobenartig kontrolliert werden. Besucher berichten nur von wenigen Überprüfungen.
Der Duisburger Weihnachtsmarkt hat nach der Corona-Pause im Jahr 2020 an den ersten Tagen seit der Eröffnung am Donnerstag einen großen Andrang erlebt. Eine Frage, die sich viele vor dem Start gestellt haben: Wie wird die 2G-Regel bei einer solchen Großveranstaltung kontrolliert und durchgesetzt? Anders als zum Beispiel in Oberhausen, Essen und Bochum dürfen in Duisburg nur Geimpfte und Genese den Markt besuchen. Ungeimpfte bleiben auch mit Schnelltest außen vor. Mitarbeiter des Städtischen Außendienstes (SAD) sollen die Einhaltung stichprobenartig kontrollieren. Dafür sei „ausreichend Personal“ im Einsatz, teilte Stadtsprecher Jörn Esser vor dem Wochenende mit. Die Organisatoren verzichteten deshalb bei ihrem Konzept darauf, die Stände einzuzäunen und mit Einlasskontrollen zu arbeiten.
Trotz kühler Temperaturen und Nieselregen ist der Weihnachtsmarkt auch am frühen Samstagabend bereits gut besucht. Nach der Pause scheinen sich viele Duisburger auf den Spaziergang über die Budenmeile gefreut zu haben. Auf der Königstraße ist der Andrang zwischen Forum und Lifesaver-Brunnen traditionell besonders groß. Dort weisen gleich mehrere Schilder auf die bestehende 2G-Regelung hin.
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Ob die wirklich umfassend kontrolliert wird, erscheint jedoch fraglich: Bei unserem Rundgang über den Weihnachtsmarkt entdecken wir lediglich zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Man wolle mit Augenmaß kontrollieren, hatte Oberbürgermeister Sören Link bei der Eröffnung angekündigt. Am Samstagabend sprechen die Ordnungsamtsmitarbeiter die Besucher nur zögerlich an. Das berichteten auch viele Nutzer in den sozialen Netzwerken.
Weihnachtsmarkt in Duisburg: Stände mit Innenbereich müssen 2G selbst überprüfen
Anders läuft die Überprüfung der Impf- und Genesenen-Nachweise an Ständen mit Innenbereich ab. Dort sind die Betreiber selbst für die 2G-Kontrollen zuständig. Das funktioniert in den meisten Fällen: Oft steht am Eingang der Stände ein Mitarbeiter bereit, um die Nachweise der Gäste zu prüfen. In einigen Innenbereichen gilt zudem eine Maskenpflicht, zum Beispiel beim Weihnachtsdeko-Hersteller Käthe Wohlfarth.
Auch Fahrgeschäfte, Karussells und die Eisbahn sind dazu angehalten, die 2G-Regel eigenständig zu überprüfen. Karussellbetreiber haben es dabei vermeintlich am leichtesten: Da 2G erst für Jugendliche ab 13 Jahren gilt, ist ein großer Teil ihrer „Kundschaft“ von der Regelung ausgenommen.
Ein beliebter Treffpunkt auf dem Weihnachtsmarkt sind die zahlreichen Glühweinstände. Ob „Bernies Alm“, Glühweinpyramide oder Glühweinschiff: Hier ist der Andrang fast immer groß, auch am Abend unseres Besuches sind so gut wie alle Stehtische belegt. Auffällig: Die meisten Besucher scheinen sich bevorzugt draußen niederzulassen. Die Innenbereiche sind hingegen oft verwaist – mit Blick auf das Infektionsrisiko eine verständliche Entwicklung.
Keine generelle Maskenpflicht auf dem Weihnachtsmarkt
Doch auch draußen kann es bei großem Andrang schon einmal eng werden. Maskenträger sind in der Innenstadt allerdings eher selten zu finden. Auf dem Weihnachtsmarkt ist aber auch keine generelle Maskenpflicht vorgegeben. Stadt und Veranstalter Duisburg Kontor appellierten im Vorfeld, eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort zu tragen werden, wo sich keine Abstände einhalten lassen.
Eine erste Bilanz zu den 2G-Kontrollen möchte die Stadt Anfang der Woche ziehen. Erste Erkenntnisse gibt es bereits vom Weihnachtsmarkt am Centro in der Nachbarstadt Oberhausen. Dort fragte der Sicherheitsdienst am Freitag 2250 Besucher nach ihren Impf-, Test- oder Genesennachweisen. 35 von ihnen konnten keinen Nachweis vorzeigen und mussten das Gelände verlassen.
>>>Schwangere von 2G-Regel ausgenommen
- Bei Verstoß gegen die 2G-Regelung droht laut Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro.
- Von der 2G-Regel ausgenommen sind Kinder, die das 13. Lebensjahr nicht vollendet haben, Schwangere und Personen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird.