Duisburg. Mit Kontrollen will die Stadt Duisburg die 2G-Regel auf dem Weihnachtsmarkt durchsetzen. So hoch sind die Bußgelder bei Verstößen.

Der Weihnachtsmarkt in Duisburg wird wie angekündigt unter 2G-Regel laufen. Wer vom 11. November bis zum 30. Dezember Riesenrad fahren, Glühwein trinken oder Geschenke kaufen möchte, muss geimpft oder genesen sein.

Bei einer Pressekonferenz erklärte Krisenstabsleiter Martin Murrack, dass „wir möglichst vielen Gästen einen Weihnachtsmarktbesuch ermöglichen möchten, sie aber zugleich schützen wollen“.

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Ordnungsamt kontrolliert auf dem Weihnachtsmarkt in Duisburg

Doch wie soll die 2G-Regel bei einer Großveranstaltung überprüft werden, die zuletzt bis zu zwei Millionen Besucher anlockte?

Stichprobenartig werde das Ordnungsamt die Besucher des Weihnachtsmarktes kontrollieren, deshalb müsse jeder einen Nachweis sowie einen Personalausweis dabei haben. Die Allgemeinverfügung, die bereits mit dem Land NRW abgestimmt sei und rechtzeitig in Kraft treten werde, sehe bei Verstößen ein Bußgeld von 250 Euro vor.

Eine generelle Maskenpflicht soll es auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt nicht geben.
Eine generelle Maskenpflicht soll es auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt nicht geben. © FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

Wer während eines Einkaufsbummels den Weihnachtsmarkt lediglich kreuzt, müsse den 2G-Nachweis nicht erbringen. Die Ordnungsamtsmitarbeiter seien entsprechend gebrieft, betont der Stadtdirektor.

Anders als zum Beispiel auf dem Bochumer Weihnachtsmarkt, werden die Glühweinstände in der Duisburger City nicht eingezäunt.

2G-Regel: Ausnahmen für Schwangere und Kinder

Duisburg- Neuauflage für veganen Wintermarkt in der AltstadtAusnahmen gelten bei der 2G-Regel außerdem für Schwangere sowie für Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres. Menschen, die aus ärztlich bescheinigten Gründen nicht geimpft werden sollen, benötigen einen aktuellen Test.

Um die Regeln klar zu kommunizieren, werde es an den zentralen Zugängen große Hinweisschilder geben, sagt Murrack, „es soll keiner sagen können, er hätte davon nichts gewusst“. Gastronomiestände mit Innenbereich, Karussells und Fahrgeschäfte sowie die Eisbahn müssen durch Zugangskontrollen die Einhaltung der 2G-Regel selber sicherstellen.

Weihnachtsmarkt: Wo es eng wird, weiter Maske tragen

Der Krisenstabsleiter appelliert, überall da, wo sich viele Menschen treffen, weiterhin eine Maske zu tragen. Wegen der 2G-Regel gelte auf dem Markt und in den Buden aber keine Maskenpflicht.

Schon Ende September sei die Entscheidung getroffen worden, dass man angesichts erwartbar steigender Inzidenzwerte im Herbst vorsichtig sein müsse und deshalb bei öffentlichen Veranstaltungen auf schärfere Hygienemaßnahmen setzt. „Es ist nicht immer schön, Recht zu haben“, sagt Murrack. Duisburg sei nicht mehr Spitzenreiter in NRW, aber angesichts eines Inzidenzwertes jenseits der 100er-Marke sei auch im Mittelfeld Vorsicht geboten.

Weitere Infos: www.duisburger-weihnachtsmarkt.de