Duisburg. Die Grünen wollten 2,2 Millionen Euro für einen Drogen-Konsumraum zur Verfügung stellen. Warum die Einrichtung zunächst nur geprüft wird.

Für die Einrichtung eines Konsumraums für Drogen soll in Duisburg ein geeigneter Standort gesucht werden. Fachleute sollen die Ausstattung mit Personal und zusätzlichen Angeboten für die Betroffenen erörtern. Das hat der Sozialausschuss mit großer Mehrheit beschlossen.

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Ein Antrag der Grünen, die diese seit Jahren immer wieder geforderte Einrichtung schneller auf den Weg bringen wollten, scheiterte. Sie hatten gefordert, im Doppelhaushalt 2022/23 1,6 Millionen Euro im ersten und weitere 600.000 Euro im zweiten Jahr bereitzustellen. Dabei veranschlagten sie eine Million Euro für einen Um- oder Neubau sowie weitere 600.000 Euro für Personalkosten.

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Grüne: Bedarf ist da, Einrichtung ist notwendig, Vorteile sind erwiesen

Ein Konsumraum, in dem Abhängigen auch eine medizinische Versorgung und psychosoziale Betreuung zuteil werden könnte, sei eine gesundheits-, sozial- und ordnungspolitische Maßnahme, die für viele Duisburger eine echte Hilfe sei, begründeten die Grünen. „Die Vorteile sind wissenschaftlich erwiesen, der Bedarf ist da, die Einrichtung notwendig“, betonte Stella Rauscher. Sie verwies auf Konsumräume, die in vielen anderen Städten seit Jahren betrieben werden.

Sowohl CDU als auch SPD erschien allerdings der finanzielle Aufwand zu hoch. „Der Suchthilfeverbund macht hervorragende Arbeit“, meinte Josef Wörmann (CDU). Man könne nicht „mal eben“ 2,2 Millionen Euro für einen Konsumraum beschließen. „Wir sollten zunächst prüfen, ob er die Arbeit verbessert und die Notwendigkeit prüfen. „Wir stimmen aus haushaltspolitischen Gründen nicht zu“, erklärte Ünsal Baser für die SPD. „Für uns sind 1,6 Millionen Euro zu viel. Wir können uns vorstellen, zunächst zu prüfen.“

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Prüfauftrag: Fachleute sollten bis Mitte 2022 Ergebnisse erarbeiten

Angesichts einer drohenden Ablehnung ihres Antrags durch die SPD/CDU-Mehrheit entschlossen sich die Grünen, einen Prüfauftrag zur Abstimmung vorzulegen. Der besagt, dass zur Ermittlung eines geeigneten Standorts, der Personalausstattung und weiterer Rahmenbedingungen eine Gruppe mit Fachleuten aus Verbänden und Behörden beraten soll.

Beteiligen sollen sich Suchthilfeverbund, Gesundheits- und Ordnungsamt, Polizei, Gebag und Vertreter der Zivilgesellschaft. Ziel ist es, bis Mitte 2022 Ergebnisse zu erarbeiten.