Duisburg. Kurz vor deren Wohnungstür überfiel eine 37-Jährige in Duisburg eine Rentnerin. Zum Prozessauftakt äußerte die Frau sich zu den Hintergründen.
Eine 85 Jahre alte Rentnerin kehrte am 20. Juli 2020 nach einem Ausflug in die Innenstadt zu ihrer Wohnung in Duissern zurück. Doch als sie den Schlüssel in die Türe steckte, griff jemand nach ihrer Handtasche und warf die Frau um.
Die Sucht nach Heroin hatte eine 37-Jährige aus Duisburg zu der Tat getrieben. Wegen Raubes und Körperverletzung stand sie nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Angeklagte gesteht in Duisburg: „Das tut mir wirklich unendlich Leid“
„Das tut mir wirklich unendlich Leid“, so die rückhaltlos geständige Angeklagte. Schon als Jugendliche konsumierte sie Rauschgift, landete zuletzt beim Heroin.
Doch nicht einmal eine Verurteilung wegen einschlägiger Taten, für die sie acht Jahre im Gefängnis und in einer Therapieeinrichtung saß, hatten das Verlangen nach Drogen besiegen können.
Der Tod ihrer Mutter habe sie rückfällig werden lassen, so die Frau, die selbst Mutter zweier Kinder ist. Die leben bei ihrer Schwester. Schon längere Zeit hatte sich die 37-Jährige im Methadon-Programm befunden. Doch sie brach die Substitution ab, nachdem sie eine Woche vor dem Raub vergewaltigt worden sei, erklärte die Angeklagte. Unter Entzug leidend habe sie keine andere Möglichkeit als den Überfall auf die Rentnerin gesehen.
Rentnerin nimmt Entschuldigung zur Kenntniss
„Ich habe gar nicht mitbekommen, dass mir jemand ins Haus gefolgt war“, erinnerte sich die 85-Jährige. „Dann riss mir die Frau die Handtasche weg und ich stürzte.“ Bis heute würden Nacken und Knie schmerzen, so die Zeugin.
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Ihre Handtasche mitsamt Bargeld und Papieren hatte sie zurück bekommen: Die Angeklagte war unmittelbar nach der Tat geschnappt worden. Die ernsthaft wirkende Entschuldigung der 37-Jährigen nahm die Rentnerin mit einem Kopfnicken zur Kenntnis.
Urteil: Zwei Jahre Gefängnis
Das Schöffengericht verurteilte die Wiederholungstäterin zu zwei Jahren Gefängnis. Zu Gunsten der Angeklagten wirkte sich bei der Strafzumessung das rückhaltlose Geständnis aus. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht auch, dass die Täterin unter Suchtdruck stand und möglicherweise nicht voll schuldfähig war.
Zu ihren Lasten wirkte sich dagegen eine Reihe von Vorstrafen aus, die eine Bewährung unmöglich machten.