Duisburg. Wegen Drogenhandels stehen drei Männer vor dem Landgericht Duisburg. Die Mutter (67) des Hauptangeklagten soll bei der Geldwäsche geholfen haben.

Der Umstand, dass auch kriminell erlangte Einnahmen der Steuerpflicht unterliegen, mag manchen überraschen. In einem Verfahren, das jetzt vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz begann, spielt dieser Punkt eine erhebliche Rolle. Denn einem 37 Jahre alten Duisburger wird nicht nur vorgeworfen, dass er in erheblichem Maß mit Drogen gehandelt, sondern die Einnahmen auch nicht versteuert haben soll.

Zwischen 2018 und 2020 soll der 37-Jährige mit Drogen aller Art gehandelt haben. Insbesondere an einen bekannten Drogen- und Waffenhändler aus Wien sollen in Passau größere Mengen Amphetamin übergeben worden sein. Offiziell war der Angeklagte Hartz-IV-Empfänger. Tatsächlich fuhr er einen 158.000 Euro teuren Porsche.

Duisburger verschwieg „Nebeneinnahmen“ von 158.000 Euro

Seinen in die Hunderttausende Euro gehenden „Nebeneinnahmen“ soll er nicht nur dem Jobcenter, sondern – aus nahe liegenden Gründen – auch dem Finanzamt verschwiegen haben. Der Fiskus soll um rund 158.000 Euro geprellt worden sein.

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Dabei, die kriminell erlangten hohen Summen in den legalen Geldverkehr einzuschleusen, soll die 67-jährige Mutter des Hauptangeklagten geholfen haben. Auf ihre Konten sollen erhebliche Summen eingezahlt worden sein, die vor allem in die Anzahlung eines Hauses in Ratingen flossen und die Kredite der Bank für den Hauskauf abdecken sollten.

Verfahren könnte sich sehr lange hinziehen

Ein 52-jähriger Mann aus Velbert soll in seiner Wohnung rund 35 Kilo Amphetamin gekocht haben, die er im Auftrag des Angeklagten zum großen Teil nach Passau geliefert haben soll. Ein vierter Angeklagter (37) spielt eine vergleichsweise bescheidene Rolle. Der Grevenbroicher soll nur mit dem Kauf von einem Kilo Amphetamin zu tun gehabt haben.

Einlassungen soll es erst zu einem späteren Zeitpunkt in dem langwierigen Verfahren geben, für das bis Mitte Dezember noch zwölf Sitzungstage angesetzt sind. Der Verteidiger des Hauptangeklagten deutete an, dass sein Mandant sich insbesondere zu den Drogengeschäften äußern wolle. Dabei werde dem 52-Jährigen aber wohl eine größere Rolle zugewiesen als es die Anklageschrift tue. Die 67-Jährige habe von den kriminellen Machenschaften ihres Sohnes, der von ihr alle Vollmachten gehabt haben soll, nichts gewusst. Das scheint zumindest möglich, denn die Frau ist blind.