Duisburg. Seine Mutter und Schwester hat ein drogensüchtiger Duisburger (35) bedroht, beleidigt und bestohlen. Das sagt er vor Gericht zu den Vorwürfen.

Mit einem tragischen Fall hat sich das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz in Duisburg beschäftigen müssen. Über Monate hatte ein drogensüchtiger Duisburger im ersten Halbjahr 2021 seine Mutter und seine Schwester terrorisiert. Der Mann stand nicht zum ersten Mal wegen solcher Vorwürfe vor dem Schöffengericht. Doch diesmal endete der Prozess mit einer Strafe.

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Zwischen Januar und Juni war der Angeklagte in einer Vielzahl von Fällen vor den Wohnungen seiner Schwester und seiner Mutter in Vierlinden aufgetaucht. Immer wieder stieß er - mal unter dem Einfluss von Drogen, mal unter Entzug leidend - wüste Beleidigungen und Todesdrohungen aus. Der Mutter entriss er an einer Bushaltestelle die Handtasche, um Tabak zu erbeuten.

Duisburger entriss seiner Mutter die Handtasche

Auf der Suche nach Geld war er außerdem durch eine offen stehende Balkontür in ihre Wohnung eingestiegen und wurde dabei überrascht, als er nach Geld suchte. Einen großen Teil der Anklage räumte der 35-Jährige ein. Sein Motiv lag auf der Hand: Er hatte Geld gebraucht, war sauer, wenn die Familie ihm nichts gab.

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Das Geld benötigte er vordringlich für Drogen. „Doch mein Mandant bekam auch manchmal was zum Essen von seiner Mutter“, so die Verteidigerin. Denn der lebte auf der Straße, fand seine Nahrung ansonsten hauptsächlich in Mülltonnen. Einen konsequenten, wenn auch schmerzhaften Weg, mit den Folgen der Sucht des Angeklagten umzugehen, fand die Familie des 35-Jährigen offenbar nicht.

Mutter tat sich schwer mit Aussage gegen den Sohn

Ein Prozess im September 2020 wegen ähnlich gelagerter Fälle endete mit einem Freispruch. Die Mutter des 35-Jährigen hatte damals nicht gegen ihren Sohn aussagen wollen. Auch diesmal tat sich die Zeugin schwer, erklärte sich aber zuletzt damit einverstanden, dass Aussagen, die sie schon einmal vor einem Richter gemacht hatte, verlesen wurden.

Angesichts einer gewissen Anzahl von Vorstrafen und einer alles andere als positiven Prognose wurde der 35-Jährige zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Aus der Untersuchungshaft heraus hat er sich schon erfolgreich um eine Drogentherapie bemüht. Die Strafe, so wird es im schriftlichen Urteil vermerkt werden, kann zu Gunsten der Therapie zurückgestellt werden.