Duisburg. Wegen Betruges stand ein 38-jähriger Duisburger in zweiter Instanz vor Gericht. Er hatte mit dem Personalausweis seines Bruders Geld abgehoben.

Blut soll ja bekanntlich dicker als Wasser sein. Doch für einen notorischen Betrüger spielt die Familie mitunter nur insofern eine Rolle, als man an die nötigen Daten, um an das Geld der Verwandten zu kommen, ja oft schon verfügt. So war das auch im Falle eines 38-Jährigen aus Homberg, mit dem sich jetzt in zweiter Instanz das Landgericht am König-Heinrich-Platz befassen sollte. Am 15. Juni 2018 war der Mann mit dem Personalausweis seines Bruders in die Filiale eines Geldinstituts gegangen und hatte dessen Konto um 200 Euro erleichtert.

Wegen der Ähnlichkeit fiel der Betrug nicht auf. Und da der Angeklagte offenbar auch die Unterschrift seines Bruders beim quittieren des Geldempfangs leidlich nachahmen konnte, merkte erst der Bruder, dass sein Geld verschwunden war. Er soll wenig erfreut gewesen sein. Doch der Angeklagte war leichtsinnig genug, es nur sechs Tage später noch einmal zu versuchen. Diesmal wusste man bei der Bank sofort was gespielt wurde, als man den Kunden wiedererkannte. Geld gab es nicht, dafür aber einen Anruf bei der Polizei und eine Strafanzeige.

Berufung des Duisburgers hatte nicht die geringste Aussicht auf Erfolg

Das Amtsgericht hatte den zigfach vorbestraften Homberger dafür im November 2020 zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Der legte Berufung ein. Doch das Rechtsmittel erwies sich vor der Berufungskammer als stumpfe Waffe. Denn der Mann sitzt inzwischen schon wieder wegen neuer Delikte in Untersuchungshaft. Weitere Anklagen sollen noch unterwegs sein.

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

Angesichts dieser Entwicklung runzelte der Vorsitzende der Berufungskammer die Stirn und holte tief Luft. Er musste allerdings keine weiteren Ausführungen zur Erfolgsaussicht der Berufung machen. Das nahm ihm der Verteidiger ab. „Als ich vor einem Jahr Berufung einlegte, sah die Situation deutlich anders aus“, erklärte der Anwalt. Nun aber nehme man das Rechtsmittel zurück. „Ich bin nicht so rechtsfremd, dass ich hier noch irgendwelche Hoffnungen hätte“, gab der Verteidiger zu. „Wir wollen die Zeit des Gerichts nicht verschwenden.“