Duisburg. Ungeimpfte Mitarbeiter einer Duisburger Klinik können nicht zum regelmäßigen Coronatest verpflichtet werden. Patienten erschreckt und empört das.

Sind Mitarbeiter der Helios St. Johannes Klinik im direkten Kontakt mit Patienten, obwohl sie weder gegen das Corona-Virus geimpft sind, noch regelmäßig getestet werden? Diesen Vorwurf erhebt eine Düsseldorferin, die als Begleiterin einer hochbetagten Patientin über mehrere Tage in der Klinik in Duisburg-Hamborn war. Eine Helios-Sprecherin räumt ein: Insbesondere ungeimpfte Beschäftigte würden zur regelmäßigen Testung zwar „angehalten“, könnten dazu aber seit Änderung der Corona-Schutzverordnung zum 1. Oktober nicht zwingend verpflichtet werden. Eine Überprüfung finde deshalb nicht statt.

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Sie sei „einfach davon ausgegangen, dass Mitarbeitende eines Krankenhauses getestet werden, wenn sie schon nicht geimpft sind“, sagt die Frau, die Anfang Oktober mit ihrer Verwandten aus einer hohen Altersgruppe als Begleitperson viel Wartezeit in der Klinik verbrachte. Dabei, so die Düsseldorferin, deren Name der Redaktion bekannt ist, habe sie zufällig mitgehört, als sich Beschäftigte über die Impf- und Testpraxis in der Klinik austauschten. Daraus sei hervorgegangen, dass sich ungeimpfte Mitarbeitende nicht testen lassen müssen.

Duisburger Krankenhaus: Impf- und Testnachweis für Patienten und Besucher, aber nicht für Personal

Die weitaus meisten Corona-Patienten in Duisburg wurden in der Helios St. Johannes Klinik behandelt. Dass ungeimpfte Beschäftigte der Klinik nicht verpflichtend getestet werden, empört Patienten.
Die weitaus meisten Corona-Patienten in Duisburg wurden in der Helios St. Johannes Klinik behandelt. Dass ungeimpfte Beschäftigte der Klinik nicht verpflichtend getestet werden, empört Patienten. © FUNKE Foto Services | Jörg Schimmel

„Ich wollte sie nicht ansprechen, ausfragen oder kritisieren, keinen Ärger machen“, berichtet die Besucherin, „sprachlos und schockiert“ sei sie aber gleichwohl: „Ich musste den Impf- oder Testnachweis als Besucher doch auch erbringen.“ Sie könne „nicht nachvollziehen, dass Ungeimpfte ungetestet in einem Krankenhaus arbeiten. Meine Kinder werden zweimal pro Woche in der Schule getestet, um am Unterricht teilnehmen zu dürfen. Und hier kümmern sich Mitarbeitende ohne Impfung und Test um Patienten, die zum Teil auch Risikogruppen angehören.“

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Helios: Sicherheit der Patienten im St. Johannes „bestmöglich sichergestellt“

Die Helios St. Johannes Klinik sehe die Sicherheit ihrer Patienten „bestmöglich sichergestellt“, betont die Klinik-Sprecherin auf Nachfrage: Durch Hygiene- und Infektionsschutz-Maßnahmen, Schutzausrüstung und ein Testkonzept, dass sowohl den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts wie auch den Vorgaben des NRW-Gesundheitsministeriums entspreche.

Den Impfstatus der Beschäftigten könnte die Klinik abfragen, das geschehe, „soweit das für die entsprechende Tätigkeit erforderlich ist“, erklärt die Helios-Sprecherin auf Nachfrage. Intern seien über 80 Prozent der Belegschaft immunisiert worden, mit externen Impfungen liege „der tatsächliche Anteil mit großer Wahrscheinlichkeit bei über 90 Prozent“.

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Regelmäßige Testung von Ungeimpften wird nicht überprüft

Eine Testpflicht besteht für Beschäftigte, die mehr als fünf Tage nicht am Arbeitsplatz waren. Allen in Präsenz tätigen Beschäftigten wird zweimal pro Woche ein kostenfreier Corona-Test „angeboten“. Die Mitarbeitenden seien „angehalten“, sich gemäß den RKI-Empfehlungen regelmäßig testen zu lassen, so die Sprecherin. Dazu seien „insbesondere Beschäftigte aufgefordert, die weder vollständig geimpft, noch genesen sind“.

Im Helios Klinikum Duisburg St. Johannes gibt es keine Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter.
Im Helios Klinikum Duisburg St. Johannes gibt es keine Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Allerdings, so die Helios-Sprecherin auf Nachfrage, gebe es für diesen Personenkreis weder eine Verpflichtung, sich zweimal wöchentlich testen zu lassen, noch könne das seitens der Klinik überprüft werden. Gleichwohl würde Helios eine Testpflicht für Mitarbeitende in vulnerablen Bereichen begrüßen, betont die Sprecherin: „Wir prüfen wir gerade die Möglichkeiten für ein weitergehendes Testkonzept in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt.“

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Penibel sei das St. Johannes aber bei Patienten, so die Sprecherin: Alle werden bei Aufnahme auf das Corona-Virus getestet. Für Besucher gilt die 3G-Regel, ein negatives Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein, um die Klinik zu betreten.

TESTPFLICHT FÜR KLINIK-PERSONAL: DAS SAGT DAS NRW-GESUNDHEITSMINISTERIUM

  • Zwar verpflichte die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (§10, Abs. 1) Krankenhäuser in NRW, bei ihren Mitarbeitenden Tests durchzuführen, teilt ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums (MAGS) auf Anfrage mit. Doch er verweist auch auf den Ermessensspielraum der Kliniken bei der Gestaltung ihrer Testkonzepte. „Die konkrete Ausgestaltung (wer, wann, wo, wie) liegt in der Verantwortung der einzelnen Krankenhäuser“. Grenzen setzten die Corona-Test- und Schutzverordnungen sowie die RKI-Empfehlungen.
  • Die Kliniken verfügten über die fachliche Kompetenz, „einzuschätzen, welche Teststrategien erforderlich und geeignet sind“, Patienten, Mitarbeitende und Besucher zu schützen, so der MAGS-Sprecher. Deshalb könnten auch die Anforderungen an das Testkonzept in den einzelnen Versorgungsbereichen voneinander abweichen. Die fachliche Ausgangssituation sei insoweit bei Krankenhäusern eine andere als beispielsweise in Pflegeeinrichtungen.