Duisburg. Der Alptraum für Familie Coban ist noch immer nicht zu Ende. Sie dürfen immer noch nicht auf ihrem Grundstück bauen. Das sagt die Stadt Duisburg.

Die Mühlen der Behörden mahlen langsam. In dem Bereich Nordstraße/Prinz-Eugenstraße in Aldenrade ist zwar von Seiten der Stadt einiges in Bewegung, aber es wird noch längere Zeit dauern, bis klar ist, ob dort gebaut werden darf oder nicht. Das bedeutet für Familie Coban, deren Bauvoranfrage von der Stadt zuerst positiv beschieden, dann aber abgelehnt wurde: Weiter warten, warten, warten.

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Denn zunächst wurde die Bezirksvertretung Ende August zum „Aufstellungsbeschluss sowie zur Offenlage der Außenbereichssatzung angehört“, teilt die Stadt mit. Das Verfahren sei in den Grundzügen vergleichbar mit dem Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen. Im nächsten Schritt erfolge „die Beteiligung der Öffentlichkeit wie auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange für einen Zeitraum von sechs Wochen“, klärt die Stadt auf. Danach werden die Stellungnahmen ausgewertet.

Stadt Duisburg über den Bauamt-Fehler: Letztlich entscheidet der Rat

Der Ausgang des Verfahrens sei ergebnisoffen. Letztlich entscheidet der Rat. Sollte er die Außenbereichssatzung beschließen, wären die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine „wohnbauliche Entwicklung“ gegeben, betont die Stadt weiter.„Wenn wir endlich bauen dürfen, werden wir natürlich die Bauanträge zügig an die Stadt schicken“, erklärt Nadine Coban, die vor einer Woche ihr drittes Kind bekommen hat. „Die Bauanträge liegen ja in der Schublade“, sagt sie. Für die jetzt fünfköpfige Familie ist der lange Alptraum noch immer nicht zu Ende. Dass nicht längst mit dem Bau begonnen wurde, liegt an einem Fehler der Stadt.

Familie Coban aus Duisburg, hier im April 2021, kann noch immer nicht auf dem von ihr erworbenen Grundstück bauen.
Familie Coban aus Duisburg, hier im April 2021, kann noch immer nicht auf dem von ihr erworbenen Grundstück bauen. © FUNKE FotoServices | Kerstin Bögeholz

„Eigentlich wollten wir in diesem Sommer bereits mit dem Hausbau beginnen“, sagt die 35-Jährige. „Jetzt wird es wohl frühstens irgendwann 2022 werden, bis wir starten können“, schätzt die Polizistin. Im Januar 2019 hatte die Stadt Duisburg der Familie eine Bauvoranfrage für einen Neubau in dem Bereich Nordstraße/Prinz-Eugenstraße in Aldenrade positiv beschieden. Zur größten Überraschung flatterte der Familie aber Anfang dieses Jahres ein Schreiben der Stadt ins Haus, in dem das Bauen dort untersagt wurde.

Familie aus Duisburg: Mit jeder Verzögerung wird es teurer

Ein absoluter Schock für Familienvater Muzaffer, der als Schlosser arbeitet und dessen Frau. Denn das warf die Walsumer nicht nur in der Zeit zurück. Es wird auch mit jedem Monat Verzögerung immer teurer. Die Familie selbst wohnt zur Miete. Nach dem positiven Bescheid der Stadt musste das Ehepaar eine eigene, gut vermietete Doppelhaushälfte verkaufen, die sie erst seit fünf Jahren besaß. „Denn vorher haben die Banken einem weiteren Kredit für das neue Grundstück nicht zugestimmt“, erklärt Nadine Coban.

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Seitdem muss also der Kredit von 225.000 Euro, den sie vor vielen Monaten aufgenommen haben, bedient werden. Aber das riesige Finanzloch, das in das Budget der Cobans gerissen wurde, ist noch viel größer. Durch den Verkauf der Immobilie mussten Vorfälligkeitszinsen in Höhe von 27.000 Euro bezahlt werden. „Dazu kommen noch ungefähr 30.000 Euro an Steuern, die wir ans Finanzamt zahlen müssen, weil sich das Haus noch nicht genügend Jahre in unserem Besitz befand, um es steuerfrei weiterverkaufen zu können.“

Stadt Duisburg hat den Bauamt-Fehler bereits im April eingeräumt

Bereits im April hat die Stadt ihren Fehler eingeräumt. „Wir möchten uns ausdrücklich für diesen Fehler entschuldigen“, teilte das Amt mit. Seitdem ist die Stadt im Gespräch mit der Familie, die sich längst einen Fachanwalt genommen hat, damit zumindest der finanzielle Schaden übernommen wird. Den haben Nadine und Muzaffer mittlerweile detailliert benannt. Die Problematik dieses Grundstücks, so die Stadt vor einigen Monaten, bestehe darin, dass es sich im sogenannten Außenbereich befindet. Das heißt, es ist kein reines Wohngebiet, das zum Beispiel einen Siedlungscharakter hat, erklärte der Fachanwalt.

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In einem Wohngebiet könne man nach dem Baulückenparagraph den Bau eines Hauses zulassen. Da für den Bereich der Prinz-Eugen-Straße aber auch kein Bebauungsplan existiere, bedeute das: Bauen nicht erlaubt. Es wird also noch mindestens einige Monate dauern, bis endgültig klar ist, ob die Familie dort ihren Traum vom Eigenheim umsetzen kann oder nicht. Zu einer Entschädigung der Familie mag die Stadt nichts sagen. Auch nicht dazu, wie der Fall in Zukunft gelöst werden soll, wenn der Rat durch seinen Beschluss keine Grundlage für eine Wohnbebauung schafft. „Der Sachverhalt wird zurzeit geprüft, so dass wir hierzu noch keine verbindliche Aussage treffen können“, erklärt die Stadtverwaltung.

>>> STADT DUISBURG IST SCHADENSERSATZPFLICHTIG

  • Wie der Fachanwalt für öffentliches Baurecht gegenüber unserer Zeitung erklärte, sieht es rechtlich so aus: „Wenn eine Stadt einen positiven Bauvorbescheid erteilt hat und ihn später wieder zurücknimmt, wird sie schadensersatzpflichtig.“ Denn ein solcher Vorbescheid gelte drei Jahre und stelle juristisch eine Vertrauensgrundlage dar. Das bestreitet auch die Stadtverwaltung Duisburg nicht, die sich für ihren Fehler schon im April entschuldigt hat.
  • Früher hätten, so der Fachanwalt, Städte und Gemeinden öfter mal ein Auge zugedrückt und es nicht ganz so genau genommen mit den Vorschriften. Die Zeiten seien aber längst vorbei, denn die Vorschriften würden ständig strenger.