Duisburg. Familie Coban hofft, auf ihrem erworbenen Grundstück ein Haus bauen zu dürfen, nachdem die Stadt Duisburg den Bauvorbescheid zurückgezogen hat.

Baubeginn Herbst 2021. Dieser Traum ist längst ausgeträumt. Die Zeit läuft und die Verhandlungen ziehen sich hin. Aber Familie Coban aus Aldenrade mit ihrem Anwalt auf der einen Seite und die Stadt Duisburg auf der anderen sind in Gesprächen. Und auf einem konstruktiven Weg. Hintergrund des Dilemmas: Die Stadt hatte 2019 eine Bauvoranfrage positiv beschieden und sie Monate später plötzlich zurückgezogen. Mit heftigen Konsequenzen für die Familie (wir berichteten).

Für den folgenschweren Fehler hat sich die Stadt bei der Familie entschuldigt und sucht gemeinsam nach einer vernünftigen Lösung. Denn laut Fachanwalt mit Schwerpunkt öffentliches Baurecht ist die rechtliche Lage so: „Wenn eine Stadt einen positiven Bauvorbescheid erteilt hat und ihn später wieder zurücknimmt, wird sie schadensersatzpflichtig. Ein solcher Vorbescheid gilt drei Jahre.“

2929 Quadratmeter für 225.000 Euro

Nadine Coban (35) und ihr gleichaltriger Mann Muzaffer wollten ein Grundstück kaufen, um für die größer werdende Familie mehr Platz zu haben. Die Mutter zweier Kinder ist Polizistin und mit dem dritten Kind im siebten Monat schwanger. Um ein Grundstück nebenan in der Prinz-Eugen-Straße zu kaufen, stellte das Ehepaar beim Bauamt Duisburg eine Bauvoranfrage. Der positive Bescheid erging am 1. Juli 2019. „Die Bank hat das Grundstück begutachtet. Daraufhin kauften wir die 2929 Quadratmeter zum Baulandpreis von 225.000 Euro.“

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Hinzu kam noch: Die Bank hatte verlangt, dass ein gut vermietetes Haus verkauft wird. Sonst hätte sie den Kredit für das Grundstück nicht freigegeben. Die Familie selbst wohnt zur Miete. „Beim Verkauf der Immobilie mussten durch uns 27.000 Euro Vorfälligkeitszinsen an die Bank gezahlt werden und circa 30.000 Euro Steuern erwarten uns noch dieses Jahr“, schildert die Polizistin. Diese Kosten seien entstanden, weil die Familie die Doppelhaushälfte erst seit fünf Jahren besaß. Dementsprechend ist der Verkauf noch nicht steuerfrei. Dies wäre er erst nach zehn Jahren.

Konstruktive Gespräche mit der Stadt Duisburg

Die Problematik des neu erworbenen Grundstücks bestehe darin, so die Stadt, dass es sich im sogenannten Außenbereich befindet. Das bedeute, es sei kein reines Wohngebiet, das einen Siedlungscharakter hat, erklärt der Fachanwalt. Denn da könne man nach dem Baulückenparagraphen den Bau eines Hauses zulassen. Es existiert für den Bereich der Prinz-Eugen-Straße aber auch kein Bebauungsplan. Fazit: Bauen unzulässig.

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Bisher sind der Familie schon über 300.000 Euro an Kosten entstanden. „Die Stadt hat uns in dieser Woche gesagt, dass es mindestens ein Jahr dauert, bis erneut entschieden werden kann. Wir werden also frühestens in anderthalb Jahren mit dem Bau anfangen können. Wenn es denn erlaubt wird“, sagt Nadine Coban.

Die Stadt selbst möchte zum jetzigen Zeitpunkt keine „detaillierte Auskunft über den Inhalt dieser vertraulichen Gespräche geben“, teilt sie mit. Denn: „Die Stadt Duisburg befindet sich in intensivem Austausch mit der Familie Coban und strebt eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung an.“