Duisburg. Wegen Körperverletzung stand ein Duisburger (31) vor Gericht. Doch das mutmaßliche Opfer (21) der Übergriffe hat er inzwischen geheiratet.

Wegen einer Reihe von Straftaten stand ein 31-Jähriger aus Ruhrort vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Zwischen August 2018 und September 2020 hatte er offenbar massive Probleme gehabt, seine Aggressionen im Zaum zu halten. Er beschädigte ein Auto, eine Schaufensterscheibe des DVG-Kundencenters in der Innenstadt und ging auch auf seinen Lebensgefährten los.

Zwei Beförderungserschleichungen räumte der Angeklagte unumwunden ein. Auch die Sachbeschädigungen gestand der Duisburger. Beide seien aus einem Streit mit dem Lebensgefährten entstanden, so der Verteidiger. „Mein Mandant war so angespannt, dass er sich an etwas abreagieren musste.“

Duisburger ruinierte Autospiegel und Fensterscheibe

Im ersten Fall war das der Außenspiegel eines Autos, dessen Besitzer rein gar nichts mit dem Beziehungsstreit zu tun hatte. Im zweiten Fall war es ausgerechnet eine Fensterscheibe des DVG-Kundencenters am Harry-Epstein-Platz, die der 31-Jährige aus Wut eintrat. Den angerichteten Schaden stottert er schon seit einiger Zeit in kleinen Raten ab.

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Zu zwei Körperverletzungen wollte sich der Angeklagte nicht äußern. Am 2. August 2018 soll er seinen Lebensgefährten in dessen damaliger Wohnung in Neudorf gewürgt haben. Am 14. Mai 2019 soll er ihm auf der Schweizer Straße in Duissern einen Faustschlag auf das Ohr versetzt haben.

Lebensgefährte machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch

Vorfälle, die offenbar nicht geeignet waren, an der Zuneigung des 21-Jährigen zum Angeklagten etwas zu ändern. Im Februar hat das Paar geheiratet. Und weil das so ist, stand dem Ehegatten und vermeintlichen Opfer ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, von dem er auch prompt Gebrauch machte. Nur für eine Körperverletzung gab es unbeteiligte Zeugen, die aber auch nur einen Schlagbewegung beobachtet hatten. Ob der Angeklagte auch getroffen hatte, blieb unklar.

Während ein Körperverletzungsdelikt eingestellt wurde, tauchte das andere im Urteil nur als versuchte Körperverletzung auf. Für die und für die Sachbeschädigungen sowie die Beförderungserschleichungen verhängte die Strafrichterin sechs Monate mit Bewährung. Das junge Paar verließ das Gerichtsgebäude Arm in Arm.