Duisburg. Ein Fotograf auf dem Duisburger Süden überredete ein 15 Jahre altes Model erst zu Nacktaufnahmen, bezahlte sie dann für Sex. Nun fiel das Urteil.

Eigentlich ist der heute 66 Jahre alte Mann aus Hüttenheim Betriebswirtschaftler. In seinem Leben hat er aber auch mit seiner seit Kindertagen gepflegten Leidenschaft für das Fotografieren einiges Geld verdient. Er fotografierte Natur, Landschaften, Pflanzen und manchmal auch Promis und solche, die es werden wollten. Doch zwischen 2008 und 2010 ging er weit über die Grenzen seines Berufs und des gesetzlich erlaubten hinaus. Das brachte ihm nun einen Platz auf der Anklagebank des Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz ein.

Zunächst waren es ganz normale Foto-Shootings gewesen, die er mit einer 15-Jährigen in einem stundenweise angemieteten Profi-Studio gemacht hatte. Dann hatte er das jugendliche Modell zu Nacktaufnahmen überredet. Und zuletzt soll sie mit ihm in mindestens zehn Fällen nach den Fotoaufnahmen in einem Hotel verschwunden sein, wo sie sich für Sex mit dem 40 Jahre älteren Mann bezahlen ließ.

Duisburger gestand Taten rückhaltlos ein

Das Gesetz nennt das sexuellen Missbrauch von Jugendlichen. Der Angeklagte gestand seine Vergehen ein. „Ich habe mich hinreißen lassen, hätte einfach nur nein sagen müssen“, so der 66-Jährige, der inzwischen Rentner ist. Doch den Reizen der jungen Frau habe er nicht widerstehen können. „Das ging ja auch von ihr aus. Ich habe sie nie zu irgendwas gezwungen.“

Mit seinem Geständnis ersparte der Angeklagte der Hauptbelastungszeugin eine Aussage vor Gericht. Schwierig an dem Fall war nicht die tatsächliche, wohl aber die rechtliche Seite. Denn der 66-Jährige konnte sich nach mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr an die Daten der Taten erinnern. Die aber spielten für die Frage der Verjährung, deren gesetzliche Vorschriften inzwischen mehrfach geändert wurden, eine zentrale Rolle.

Die Juristen berieten sich ohne Öffentlichkeit. Am Ende einigten sie sich mit dem Angeklagten darauf, dass sechs Fälle noch nicht verjährt seien. Mit Blick darauf, dass der 66-Jährige ein Geständnis abgelegt hatte und die Taten bereits so lange zurück lagen, verurteilte der Strafrichter ihn zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe.