Duisburg. Mit Schwarzarbeit betrog das Geflecht um eine Duisburger Baufirma Krankenkassen um eine Million Euro. Nun fiel das Urteil gegen den Firmenchef.

Mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten endete für einen 49 Jahre alten Duisburger das Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte als formaler Geschäftsführer einer Baufirma in großem Stil Schwarzarbeiter eingesetzt hatte und die Krankenkassen so um Beiträge in Höhe von rund einer Million Euro betrog.

Das Unternehmen war Teil eines komplizierten Firmengeflechts, bei dem bei Gebäudesanierungen und Estricharbeiten eine Fülle angeblicher Subunternehmer eingesetzt wurde. Die allerdings waren bei genauerer Betrachtung nur einfache Arbeiter, die auf Anweisung handelten und oft genug nicht einmal Deutsch konnten.

Duisburg: Anklage ging von deutlich höherem Schaden aus

Die Anklage war ursprünglich von einem deutlich höheren Schaden ausgegangen, der sich auf rund 4,5 Millionen Euro belief. Doch am Ende des sechstägigen Verfahrens wurden größere Teile der Anklage eingestellt. Das Dickicht aus Firmenbeziehungen, mit dem die Hintermänner des kriminellen Unterfangens ihre Aktivitäten zu verschleiern versucht hatten, vermochte die Beweisaufnahme nur noch bedingt zu durchdringen.

Klar war allerdings, dass der 49-Jährige und ein 44 Jahre alter mitangeklagter Duisburger, der auf dem Papier Prokurist gewesen war, nicht das Sagen gehabt hatten. Der 44-Jährige wurde wegen Beihilfe zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

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Mit dem Urteil ist das langwierige Verfahren gegen insgesamt sieben Angeklagte nun abgeschlossen. Aufgrund von Corona war es in drei Prozesse aufgeteilt worden. Der Haupttäter wurde im Februar 2021 nach einem fast sieben Monate währenden Prozess zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei weitere Männer kamen wegen Beihilfe mit Gefängnisstrafen zwischen 28 und 32 Monaten davon. Die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte wurde gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt.