Duisburg. Mit Schwarzarbeit soll das Geflecht um eine Duisburger Baufirma Krankenkassen um Millionen betrogen haben. Zwei Beteiligte stehen vor Gericht.

Um die betrügerischen Machenschaften eines Firmengeflechts rund um eine Duisburger Baufirma geht es in einem Prozess vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Zwei 44 und 49 Jahre alte Duisburger sollen am Einsatz von Schwarzarbeitern in großem Stil beteiligt gewesen sein. Insgesamt sollen Krankenkassen um rund 4,7 Millionen Euro betrogen worden sein. Größter Geschädigter ist die AOK Rheinland, die um fast 2,5 Millionen Euro geprellt wurde.

Im Mittelpunkt der Anklage steht eine Duisburger Baufirma, die vor allem im Bereich Estrichlegen und Gebäudesanierung, hier besonders die Beseitigung von Brand- und Wasserschäden, tätig gewesen sein soll. Im Laufe des bis 2015 reichenden Tatzeitraums sollen um sie herum immer weitere Firmen gegründet worden sein. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft nur aus einem Zweck: Um den Einsatz von Schwarzarbeitern besser verschleiern zu können.

Angebliche Subunternehmer waren nur einfache Arbeiter

In der kriminellen Buchhaltung der Haupttäter sollen die vornehmlich als Rechnung stellende Subunternehmer aufgetaucht sein. Tatsächlich aber mangelte es den Arbeitern, die genaueste Anweisungen über ihre Tätigkeit erhielten, aber an jeglicher Qualifikation für eine selbstständige Tätigkeit. Oft genug konnten sie nicht einmal Deutsch.

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Die beiden jetzt angeklagten Duisburger sollen in diesem Konstrukt eine eher untergeordnete Rolle gespielt haben. In den beiden Firmen, deren Geschäftsführer sie unterschiedlich lange waren, sollen sie nicht viel zu Sagen gehabt haben. Die Hintermänner gaben Personaleinsatz und Arbeit vor. Die Angeklagten sollen vor allem brav Unterschriften geleistet haben, wenn das von ihnen verlangt wurde. Und natürlich sollen sie das nicht umsonst getan haben.

Duisburger schwiegen zu Beginn des zweiten Verhandlungsversuches

Zu den Vorwürfen äußerten sich die Angeklagten zu Prozessbeginn zunächst nicht. Nach Verlesung der Anklageschrift zogen sich die beteiligten Juristen zunächst einmal zur Führung eines Rechtsgesprächs zurück. Die Möglichkeiten zu einer das Verfahren abkürzenden Verständigung wurden besprochen. Das war auch schon im November 2020 geschehen, als das Verfahren zum ersten Mal begann.

Damals ohne eine Einigung, obwohl einem Angeklagten eine Bewährungsstrafe, dem anderen im Falle eines Geständnisses eine Strafe um die drei Jahre in Aussicht gestellt worden war. Acht Sitzungstage lang war bis zum Februar 2021 verhandelt worden. Dann ließ die Erkrankung eines Schöffen das Verfahren platzen. Für den zweiten Anlauf sind nun bis Ende September zunächst fünf weitere Verhandlungstage geplant.

>>Verfahren gegen sieben Angeklagte aufgeteilt

  • Aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen wurde der Prozess gegen insgesamt sieben Beteiligte aufgeteilt.
  • Der Haupttäter wurde im Februar nach einem fast sieben Monate währenden Prozess zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei weitere Männer kamen wegen Beihilfe mit Gefängnisstrafen zwischen 28 und 32 Monaten davon. Die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte wurden gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt.