Duisburg. Wegen Fahrens ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss stand ein Duisburger (20) vor Gericht. Dort trug er eine überraschende Erklärung vor.

Wegen zweier Verkehrsverstöße fand sich ein 20 Jahre alter Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wieder. Laut Anklage war er in der Nacht zum 28. März 2019 auf dem Parkplatz eines Bordells an der Vulkanstraße im Kreis gefahren. Ohne Licht und ohne Führerschein. Dafür aber mit reichlich Kokain in der Blutbahn. Im Januar 2021 war der Rheinhauser erneut erwischt worden.

Bei der Sache 2019 sei er mit seinem Cousin unterwegs gewesen, berichtete der Heranwachsende. „Wir sind beide ins Bordell gegangen.“ Er habe sich mit einer Prostituierten vergnügt und zum Zwecke der Stimmungsaufhellung Kokain konsumiert. „Nach einer halben Stunde war ich wieder draußen. Dann kam die Polizei.“

Angeklagter aus Duisburg: „Das war ein Auto mit Rechtssteuerung.“

Aber er sei überhaupt nicht gefahren. Weder vorher noch hinterher. „Ich saß zwar links vorn. Aber da das ein Auto mit Rechtssteuerung war, saß ich auf dem Beifahrersitz.“ Die Beamten hatten das im Protokoll zwar etwas anders vermerkt. Danach hatte der junge Mann erst im letzten Moment den Platz getauscht. Aber die Juristen waren nicht geneigt, für diese Sache noch einen weiteren Termin anzusetzen und die Beamten als Zeugen zu vernehmen.

Erst recht nicht, da der Angeklagte bis vor vier Wochen in anderer Sache bereits eine achtmonatige Jugendstrafe absaß. Pädagogisch gesehen wäre es vor diesem Hintergrund wenig zielführend gewesen, zweieinhalb Jahre nach dem Verstoß noch eine Strafe auszusprechen.

Die zweite Tat gestand der Duisburger rückhaltlos ein

Was die jüngere Tat anging, so legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Er sei ohne Führerschein in Herne am Steuer eines Wagens von der Polizei erwischt worden. Auch diesmal hatte er unter Kokaineinfluss gestanden. Allerdings war er nicht eindeutig verkehrsuntauglich gewesen, so dass in diesem Zusammenhang keine Rauschfahrt angeklagt war.

Der Staatsanwalt hätte den Angeklagten gerne als Erwachsenen betrachtet: Er hat eine Lebensgefährtin und ein neun Monate altes Kind. Und er hat, recht kurz nach seiner letzten Haftentlassung, bereits wieder einen gar nicht mal so schlecht bezahlten Job als Lagerarbeiter gefunden. Das Jugendschöffengericht wollte Reifeverzögerungen bei dem 20-Jährigen allerdings doch nicht ausschließen. Es verwarnte den noch nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten und brummte ihm eine Geldbuße von 600 Euro auf.