Duisburg. Wegen Beförderungserschleichung stand eine Duisburgerin (44) vor dem Amtsgericht. Zur Tatzeit stand sie bereits doppelt unter Bewährung.

Der Richter hatte es gut mit einer 44-jährigen Duisburgerin gemeint, als sie im November 2020 zuletzt wegen Beförderungserschleichung vor dem Amtsgericht stand. Trotz 22 – meist einschlägiger – Vorstrafen und obwohl sie bereits unter Bewährung gestanden hatte, gab er ihr eine allerletzte Bewährungschance. Die Drogensüchtige nutzte diese nicht. Im Dezember 2020 und Januar 2021 wurde sie erneut in sechs Fällen ohne Ticket in öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt. Diesmal kam, was kommen musste.

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Sie habe doch kein Geld gehabt, sagte die Mutter zweier halbwüchsiger Kinder, die nicht bei ihr leben. „Ich musste wegen der Substitution doch jeden Tag zum Arzt“, begründete sie die neuen Taten. Aber sie sei nun dabei, ihr Leben in den Griff zu bekommen, so die 44-Jährige. „Seit November bin ich nicht mehr obdachlos, sondern habe eine Wohnung in der Innenstadt.“ Die Mietkosten seien sogar vom Amt weiter übernommen worden, als sie vier Monate einsaß. Die vorletzte Berufung war widerrufen worden, weil die Angeklagte ihre Auflagen nicht erfüllte.

Duisburgerin sah sich auf einem guten Weg

„Aber ich habe jetzt Hilfe von einer Streetworkerin.“ Deshalb sei sie nun auch krankenversichert. Das alles war dem Staatsanwalt zu wenig. Mit 23 Vorstrafen und doppelt unter einschlägiger Bewährung stehend, könne die Angeklagte einfach nicht erwarten, dass die Strafe für die neuen Taten nicht ins Gefängnis führe. „Es gibt nur eine begrenzte Anzahl letzter Chancen“, so der Anklagevertreter trocken.

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Der Strafrichter sah das ähnlich. Für die Angeklagte spreche vor allem deren Geständnis. Doch trotz der eindeutigen Verbesserungen im Leben der 44-Jährigen sei nicht zu erwarten, dass eine weitere Bewährungsstrafe sie plötzlich zur Gesetzestreue führe. „Und diese manchmal vorkommenden aufgetürmten Bewährungskonstruktionen führen doch zu nichts“, versuchte er seine Entscheidung zu erklären. „Irgendwann müssen sie dann wegen einer Bagatelle ein Jahr oder länger hinter Gitter.“

Allerdings fiel die Freiheitsstrafe recht milde aus: zwei Monate Gefängnis. Die Haftzeit wird sich allerdings noch durch den Widerruf der letzten Bewährung um vier Monate verlängern. „Das ist dann insgesamt ein halbes Jahr. Vielleicht haben sie Glück und das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Miete noch einmal.“