Duisburg. Wegen Bedrohung stand eine Duisburgerin (27) vor dem Amtsgericht. Die Anklage warf ihr vor, eine Brandstiftung angekündigt zu haben.

Wegen Bedrohung und Beleidigung fand sich eine 27-jährige Wanheimerorterin vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wieder. Der Vorwurf: Bei zwei Gelegenheiten habe sie im September und November 2020 ihrem Vermieter und dessen Lebensgefährtin wenig nette Dinge gesagt und unter anderem damit gedroht, das Haus niederzubrennen.

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Es habe seit einiger Zeit Streitigkeiten gegeben, so die Angeklagte. „Insbesondere nachdem mein Lebensgefährte wegen Corona seinen Job verlor und wir Schwierigkeiten mit der Bezahlung der Miete hatten.“ Es könne sein, dass sie im Rahmen solcher Streitigkeiten auch mal laut geworden sei, gab die Angeklagte zu. „Ich hab mal fette Hopserin zu der Frau gesagt“, gab sie zu. Denn das in der Wohnung über ihr wohnende Vermieter-Paar habe ihrer Meinung nach absichtlich abends Krach gemacht. „Damit haben sie aber vor allem meinen zwei Kindern geschadet, die nicht richtig schlafen konnten.“

Duisburgerin bestritt den Vorwurf energisch

Die Anklage ging davon aus, dass die 27-Jährige auch mit Brandstiftung gedroht habe. „Die sollen mal sehen, was sie davon haben, wenn ich das Haus abfackele“, soll die Frau in Anwesenheit des Vermieters gesagt haben. „Das habe ich schon mal gemacht.“ Die Angeklagte bestritt das allerdings energisch. „Ich habe nie mit Feuer gespielt.“ Und über einen Brand habe man nur einmal gesprochen, nämlich als sie sich beschwerte, dass eine Fluchttür defekt sei und zur lebensgefährlichen Falle werden könne. „Aber er hat nur gesagt, bis wir nicht ausgezogen sind, mache er gar nichts.“

Der Vermieter, ein 35-jähriger Unternehmensberater, behauptete etwas anderes. Es habe Streit gegeben. Danach habe die Angeklagte zu ihrer sechsjährigen Tochter gesagt, dass sie das Gebäude anzünden wolle. Allerdings habe er dabei vor der Tür der Angeklagten gestanden. „Die Tür war geschlossen. Ich glaube nicht, dass sie wusste, dass ich noch davor stand.“

Für Strafrichter und Staatsanwalt war die Bedrohung damit erledigt. Und auch bei dem, was von der Anklage noch übrig blieb, waren sich die Juristen keinesfalls sicher, ob es sich um strafbare Worte handelte. Sie hielten es für geraten, die Verhandlung gegen die bislang unbescholtene 27-Jährige ohne Urteil zu beenden. Das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.