Duisburg. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung stand ein Duisburger (55) vor Gericht. Die Tat ist Teil eines langen Nachbarschaftsstreites.

In einem Haus in Duisburg-Friemersheim tobt offenbar seit Jahren ein Nachbarschaftsstreit. Drei Herren sehen anscheinend einen wesentlichen Lebensinhalt darin, sich gegenseitig auf die Nerven zu gehen und mit Strafanzeigen zu überziehen. Am 3. Mai 2020 führte dies dazu, dass Nachbar A. im Treppenhaus aus dem zweiten Stock einen Zierkürbis im Treppenhaus auf den gleichaltrigen Nachbarn B. warf. Dabei hatte der doch diesmal nicht mit ihm, sondern mit Nachbar C. Streit gehabt.

Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlicher Beleidigung – dem Zierkürbis war Spucke gefolgt – hatte A. einen Strafbefehl über 1600 Euro (80 Tagessätze zu je 20 Euro) erhalten. Der legte Widerspruch ein, wollte sich aber vor dem Strafrichter erst einmal nicht äußern. Vielleicht hatte er darauf gesetzt, dass Nachbar B. sich aufgrund der Vielzahl der Fälle gar nicht mehr richtig erinnern könne.

Friemersheim: Zeuge hatte Video-Beweis vom Kürbiswurf in der Tasche

Tatsächlich hatte der ebenfalls 55 Jahre alte Zeuge zunächst Probleme damit, welche Tat sich denn hinter dem Datum des 3. Mai verbergen könne. „Ach so, die Sache“, erinnerte er sich schließlich. Und berichtete, dass er im Treppenhaus Streit mit Nachbar C. gehabt habe. Irgendwer hatte irgendwen angerempelt. A., der bei dem Zeugen und dessen Frau nicht sehr beliebt ist, da er sich gerne nackt auf seinem Balkon zeige, habe oben vor seiner Wohnung gestanden. „Er hat sich plötzlich nach etwas gebückt und dann kam der Kürbis geflogen.“ Die Spucke kam hinterher. Beides verfehlte den Zeugen.

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Dieser hatte den Beweis für die Tat im wahrsten Sinne des Wortes in der Tasche. Auf seinem Handy befand sich – auch – ein Video von dieser Attacke. Denn auf Anraten seines Anwaltes gehe er nicht mehr durch das Haus, ohne jederzeit Beweisaufnahmen machen zu können, offenbarte der Zeuge.

Nachdem der Strafrichter sich das Video angesehen hatte, fiel seine Ansprache an den Angeklagten knapp aus. „Fragen? Nehmen sie den Einspruch zurück!“

Richter fand deutliche Worte für die drei Duisburger

Was A. auch umgehend Tat. Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass B. ja der eigentlich Schuldige in der ganzen Sache sei. „Was der mir schon alles angetan hat.“ Und er habe den Nachbarn ja gar nicht treffen wollen. Das sei ihm nun alles ziemlich egal, verriet der Strafrichter. „Ich bin für die Aufklärung der nachbarschaftlichen Probleme nicht zuständig.“

Aber der Richter hatte einen guten Rat parat: „Sie sind doch erwachsene Menschen. Dann benehmen sie sich doch auch so.“ Und er gab den Streithähnen noch einen Tipp: „Einer von ihnen sollte ausziehen. Ich würde an ihrer Stelle sofort die Flucht ergreifen.“