Duisburg. Stand Dienstag sind 700 Schülerinnen und Schüler in Duisburg in Quarantäne. Wegen der steigenden Zahlen präzisiert das Gesundheitsamt die Regeln.
Die Zahl der Coronafälle unter Duisburger Schülerinnen und Schüler stieg binnen einer Woche von 16 auf 166. In der Konsequenz sind derzeit 700 Kinder und Jugendliche in Quarantäne – hinzu kommen noch jene, die wegen eines privaten Kontaktes in der häuslichen Isolation sind.
„Wir versuchen mit großem Einsatz, einen vertretbaren Kompromiss zwischen dem Gesundheitsschutz und dem berechtigten Wunsch der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern nach einer regelmäßigen Beschulung gerecht zu werden“, sagt Ludwig Hoeren, Leiter des Duisburger Gesundheitsamts. „Das sehr lebhafte Infektionsgeschehen sorgt jedoch dafür, dass dieser Balanceakt leider nicht immer gelingen kann“,
Diese Regeln gelten Stand Montag, 31. August, in Duisburg:
- Um den Präsenzunterricht aufrecht erhalten zu können, wird nur bei Sitznachbarn der positiv getesteten Person Quarantäne angeordnet.
- Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne.
- Eltern und Geschwisterkinder müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn das Schulkind als Kontaktperson in Quarantäne ist. In Quarantäne müssen sie allerdings, wenn das betreffende Schulkind selbst positiv ist, betont das Gesundheitsamt.
- Sind mehrere Kinder in einer Klasse positiv, entscheidet das Gesundheitsamt individuell.
- Bei einem Positivfall im offenen Ganztag werden derzeit nur die besonders engen Kontakte zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet.
- Die Möglichkeit, die Quarantäne durch Nachweis eines negativen Testes zu verkürzen, besteht nicht.
- In Kindertageseinrichtungen trifft die Quarantäne derzeit im Regelfall nur die Kinder der betroffenen Gruppe.
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