Duisburg. Unter Alkohol- und Drogeneinfluss fuhr ein 21-Jähriger durch Hochfeld. Das Ergebnis: ein Schaden in Höhe von 12.500 Euro. Urteil vor Gericht.

Sieben Autobesitzern bot der 10. August 2020 keinen Grund zur Freude: Bei einer kurzen Fahrt durch Hochfeld ramponierte ein 22 Jahre alter Duisburger gleich sieben Fahrzeuge. Einen Führerschein hatte er noch nie. Dafür stand er unter Einfluss von Drogen und Alkohol. Und in seiner Tasche fand die Polizei fünf Gramm Kokain und Marihuana. Der 22-Jährige stand nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Gegen 20 Uhr war der Angeklagte „auf die tolle Idee gekommen, noch eine Runde zu drehen“, wie es der Verteidiger formulierte. Zuvor hatte der damals gerade noch 20 Jahre alte Hochfelder mindestens eine halbe Flasche Whisky und einige Drogen konsumiert. Mit dem Wagen eines Kumpels fuhr er durch Hochfeld.

Duisburger Polizei verfolgte den Unfallfahrer

Auf der Liebfrauenstraße kollidierte er mit einem geparkten Fahrzeug. So heftig, dass der Wagen noch auf ein weiteres Auto geschoben wurde. Der Angeklagte fuhr einfach weiter. An der Einmündung zur Hochfeldstraße stieß er mit einem entgegen kommenden Auto zusammen und flüchtete weiter. Wenige Meter weiter touchierte er ein entgegenkommendes Fahrzeug mit dem Außenspiegel, schob auf der Musfeldstraße zwei weitere geparkte Fahrzeuge ineinander. Die Polizei konnte ihn kurz darauf stellen.

Insgesamt entstand ein Sachschaden von rund 12.500 Euro. Die ersten 1500 davon hat der 22-Jährige bereits abgestottert. „Was da in mir vorgegangen ist, weiß ich auch nicht“, so der Angeklagte kleinlaut. Er habe familiäre Probleme gehabt. „Aber das rechtfertigt natürlich nicht das, was ich getan habe“, gab der 22-Jährige zu. „Da hätten ja auch viel schlimmere Dinge passieren können.“

Staatsanwalt forderte Verurteilung des Angeklagten als Erwachsenen

Der Staatsanwalt sah keinen Grund mehr, den Angeklagten noch als Jugendlichen zu behandeln. „Fünf Tage später ist er 21 geworden“, stellte der Anklagevertreter fest. Und da der junge Mann seinen Lebensunterhalt durch ein eigenes Gewerbe bestreitet und auch bei der Pflege seines krebskranken Vaters Verantwortung übernimmt, sah der Staatsanwalt ihn als Erwachsenen an und forderte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro).

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Die Jugendrichterin kam zu einem anderen Ergebnis. Sie wollte Reifeverzögerungen nicht ausschließen und wandte Jugendrecht an. Der 22-Jährige sei von seiner Lebenssituation völlig überfordert worden, sei in Alkohol und Drogen geflüchtet. Der Angeklagte wurde verwarnt. Er muss die Suchthilfe und die Pflegeberatung besuchen und ein Verkehrstraining absolvieren.