Duisburg. Weil er in Wanheim einen Zigarettenautomaten gesprengt hatte, stand ein 35-Jähriger in Duisburg vor Gericht. Dort sprach er über sein Motiv.

Ein lauter Knall ließ die Anwohner der Petersstraße in Duisburg-Wanheim am Abend des 4. Februar diesen Jahres aufschrecken. Ein an der Straße stehender Zigarettenautomat war gesprengt worden. Der Täter, ein 35 Jahre alter Hochfelder, kam nicht weit. Aufgrund der Anrufe zahlreicher Zeugen nahm die Polizei ihn in unmittelbarer Nähe mitsamt der Beute – einige Schachteln Zigaretten und rund 100 Euro – fest. Wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Diebstahls stand der Mann nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte der 35-Jährige einen Spanngurt um den Automaten geschlungen, Sprengstoff – vermutlich in dieser Form verbotene hochgefährliche Böller – darunter gepackt und gezündet. Vor dem Schöffengericht legte der Mann ein ebenso knappes wie umfassendes Geständnis ab: „Es war so, wie die Staatsanwältin vorgelesen hat.“

Duisburger stand schon ziemlich häufig vor Gericht

Zu Einzelheiten und zum Motiv wollte der Angeklagte nichts sagen. Er begründete seine Tat nur mit einem einzigen Wort: „Dummheit.“ Auf die Frage, ob er bei der Tat alleine gewesen sei, beriet er sich zunächst mit seinem Verteidiger. „Ich war alleine“, hieß es dann. Ein spöttisches Lächeln der Staatsanwältin blieb der einzige Kommentar dazu.

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Das Vorstrafenregister des Angeklagten wies 13 Eintragungen auf. Meist waren es Verurteilungen wegen Betäubungsmittel- und Verkehrsvergehen gewesen. Auch Betrug und ein Verstoß gegen das Waffengesetz waren unter den Vorverurteilungen. Bislang hat der Angeklagte nie eine Bewährung durchgestanden.

35-Jähriger muss 16 Monate hinter Gitter

Ohne Schulabschluss und abgeschlossene Ausbildung hatte sich der 35-Jährige mit diversen Jobs über Wasser gehalten. „Aktuell mache ich ein Praktikum in der Gastronomie.“ Ein Ausbildungsvertrag sei ihm in Aussicht gestellt worden, so der Angeklagte. Und übrigens konsumiere er seit einigen Monaten auch keine Drogen mehr, gehe regelmäßig zur Suchtberatung.

Dem Gericht reichte das für eine günstige Zukunftsprognose nicht. Insbesondere, da der Angeklagte zur Tatzeit bereits unter Bewährung stand, sah es keine Möglichkeit, ihm noch einmal eine Bewährungschance zu geben. Das Urteil lautete auf 16 Monate Gefängnis. Der Aufenthalt des 35-Jährigen wird sich wegen des zu erwartenden Widerrufs der letzten Bewährung voraussichtlich noch um ein Jahr verlängern.