Duisburg. Wegen Betruges stand eine Duisburgerin (33) vor Gericht. Angeblich hatte sie einen Internet-Kunden um Geld für einen Staubsauger betrogen.

Verschüchtert saß eine 33 Jahre alte Duisburgerin auf der Anklagebank des Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz. Die Beweislage schien eindeutig: Im Internet war ein hochwertiger Staubsauger zum Kauf angeboten worden. 450 Euro waren im Januar 2020 von einem Käufer auf ihr Konto überwiesen worden. Doch das Gerät gab es gar nicht. Verzweifelt um Worte ringend versuchte die Angeklagte dem Strafrichter klar zu machen, dass nicht sie die Schuldige sei.

Wegen Betruges war die 33-Jährige per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte sie Widerspruch eingelegt. „Ich habe mich vor drei Jahren in einen Mann verliebt“, so die 33-Jährige. Man habe nur eine Wochenend-Beziehung geführt. Denn der neue Lebensgefährte saß im offenen Vollzug. Trotzdem sei das Vertrauen groß gewesen. „Er hatte Zugriff auf mein Konto.“

Duisburgerin vertraute ihrem damaligen Lebensgefährten

Sie habe mitbekommen, dass der 31-Jährige manchmal Sachen ge- und verkauft habe, so die Angeklagte.„Zweimal habe ich auch für ihn was verschickt.“ Deshalb habe sie sich auch nicht über Geldeingänge gewundert. „Das haben wir an den gemeinsamen Wochenenden ausgegeben.“ Sie habe nicht im Traum daran geglaubt, dass ihr Freund sie in die Sache mit hineinziehe, indem er die Bezahlung auf ihr Konto leitete und dann gar nicht lieferte.

„Mahlzeit!“ Mit diesem ziemlich unpassenden Gruß betrat der Zeuge den Gerichtssaal. Er wurde aus der Haft vorgeführt. Dort sitzt er seit 2016; inzwischen nicht mehr im offenen Vollzug. Haftende: 2024. Die Delikte: „Betrug, Betrug, Computerbetrug, Betrug, Betrug. Ungefähr in der Reihenfolge“, zählte der Richter trocken auf.

Der Ex entlastete die Angeklagte – und würdigte sie keines Blickes

Immerhin besaß der 31 Jahre alte Wiederholungstäter genug Anstand, seine Ex-Freundin zu entlasten. „Sie hat damit gar nichts zu tun.“ Ein Kumpel aus dem Knast habe die Offerte für ihn ins Internet gestellt. „Ich hatte ja keinen Account für die Verkaufsplattform mehr.“ Und das Geld habe er auf das Konto der Angeklagten überweisen lassen. „Ich hatte ja auch kein Konto mehr.“ Ohne die 33-Jährige noch eines Blickes zu würdigen, ließ sich der Zeuge nach seiner Aussage wieder abführen.

Hatte die 33-Jährige gerade noch so ausgesehen, als wolle sie wegen gebrochenen Herzens zu weinen beginnen, so flossen kurz darauf Tränen der Erleichterung. „Die Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen“, verkündete der Richter das Urteil. Alles, was man der 33-Jährigen vorwerfen könne, sei eine große Portion Naivität.