Duisburg. Ein Duisburger Paar bekam Drohungen per Kurznachrichten. Ein 33-Jähriger stand deshalb vor Gericht, machte aber eine überraschende Aussage.

Wüste Drohungen erreichten eine Duisburger Familie im Januar und Februar diesen Jahres auf dem Handy. „Ich zünde dein Haus an wenn du schläfst“, hieß es darin. Und „Drecksack“ war mit Abstand die harmloseste Beleidigung in den kurzen Texten. Als mutmaßlicher Verfasser stand nun ein 33-Jähriger aus Hochfeld vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

In weiteren Nachrichten soll der Mann gedroht haben: „Ich habe euch nicht vergessen. Ich bin Tick-Tack. Die zeit läuft ab.“ Offen blieb allerdings wen der Absender mit „Kleine Schlampe“ gemeint hatte, die er „auf den Strich schicken“ wolle. Dem Angeklagten war dafür ein Strafbefehl über 1000 Euro (50 Tagessätze zu je 20 Euro) ins Haus geflattert. Er legte Widerspruch dagegen ein.

Duisburg: Hinter Nachrichten verbarg sich ein Familienzwist

„Ich kann dazu nicht viel sagen, weil ich das nicht gewesen bin“, erklärte der 33-Jährige dem Strafrichter. Er kenne die Leute, denen die Nachrichten zugingen, nicht einmal persönlich. Und sie seien nicht von seinem Handy geschickt worden. Weder unter seiner damaligen noch unter seiner aktuellen Mobil-Nummer.

Kannte der Angeklagte die Empfänger nicht, waren sie seiner Lebensgefährtin umso besser bekannt. „Das sind die Großeltern meiner zwei Kinder und die Eltern meines Ex-Lebensgefährten“, berichtete die 19-Jährige. Die seien dagegen gewesen, dass sie nun einen neuen Freund habe. „Die haben mir immer einreden wollen, der sei schlecht für mich.“ Von Anfang an hätten die Geschädigten behauptet, der Angeklagte müsse der Absender der Nachrichten gewesen sein, ereiferte sich die 19-Jährige. Erstaunlicher Zufall: Eine der Nachrichten traf genau zu einem Zeitpunkt ein, zu dem sich die Zeugin in der Wohnung der Familie aufhielt.

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Die Geschädigten, die das Verfahren durch ihre Strafanzeige in Gang gesetzt hatten, blieben der Verhandlung unentschuldigt fern. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und der Strafrichter wollten das Verfahren einstellen. „Nein, da hätte ich schon gerne meinen Freispruch“, bestand der Angeklagte auf seiner Rehabilitation. Die Juristen kamen dem Wunsch nach. Es dauerte auch nur drei Minuten länger. Es fehle jeder Beweis, dass der Angeklagte der Absender der unfreundlichen Nachrichten gewesen sei, so die übereinstimmende Beurteilung.