Duisburg. Wegen mehrfacher Körperverletzung stand ein Duisburger (38) vor dem Amtsgericht. An die Taten erinnert sich der Wanheimerorter kaum noch.

Selbst mit der Frage nach dem Alter seiner drei Kinder war ein 38 Jahre alter Wanheimerorter vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz überfordert. Seit einem Sturz vom Dach leidet der Angeklagte unter Gedächtnisproblemen. Das machte die Aufklärung einer Reihe von Gewalttaten nicht gerade einfacher.

Die Anklage warf dem 38-Jährigen Bedrohung, Sachbeschädigung und Körperverletzung vor. Am 26. September 2017 soll er einen Bekannten in dessen Duisburger Wohnung mit einem Messer bedroht und den Fernseher des Geschädigten zertreten haben. Genau einen Monat später soll er einem anderen Bekannten auf offener Straße aus heiterem Himmel Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben.

Angeklagter aus Duisburg sagt: „Ich erinnere mich nicht.“

„Ich erinnere mich nicht“, bedauerte der Angeklagte und zuckte mit den Schultern. Er könne sich noch erinnern, dass er mit dem Geschädigten des ersten Vorfalles Streit gehabt habe. Er hatte einige Zeit bei dem Mann gewohnt. „Doch der hat dann so eine Alte klar gemacht und wollte lieber mit der zusammen wohnen“, so der 38-Jährige. Vom zweiten Vorfall wusste er gar nichts mehr.

Dafür erinnerte sich der Zeuge und enthüllte – fast vier Jahre nach dem Vorfall – auch endlich, worum es eigentlich gegangen war: Ein Drogengeschäft war nicht ganz so gelaufen, wie es sich der Zeuge erhofft hatte. Als er sein Geld zurück wollte, habe ihn der Angeklagte mit Reizgas besprüht, offenbarte er.

Der Angeklagte sah in beiden Fällen offenbar keinen Grund sich für irgendetwas zu entschuldigen. Schließlich erinnere er sich ja nicht. Der Strafrichter hatte am Ende keinen Zweifel daran, dass die Anklage zutraf. Eine Vorstrafe von acht Monaten wegen Drogenverstoßes musste in das Urteil einbezogen werden. Der Richter erhöhte die Gesamtstrafe um vier Monate. Drei Jahre muss sich der Angeklagte nun straffrei führen, will er nicht ein Jahr hinter Gittern zubringen.