Duisburg-Mitte. Für Straßenbauarbeiten in 22 Straßen im Bezirk Duisburg-Mitte müssen Hauseigentümer Anliegergebühren zahlen. Das kann richtig teuer werden.

Die Infrastruktur ist in die Jahre gekommen. Deshalb saniert die Stadt bis 2025 zahlreiche Straßen im Bezirk Mitte. Für Hausbesitzer in 22 Straßen könnte dies in den nächsten Jahren teuer werden. Das gilt besonders in der Altstadt, in Neudorf und Wanheimerort.

Dort fallen bis 2025 besonders viele Straßenbauarbeiten an. Straßen, die wegen der schlechten baulichen Substanz am dringendsten saniert werden müssen, kommen zuerst dran. In Duissern dagegen sind aktuell keine Arbeiten vorgesehen. „In dem Stadtteil sind 2020 bereits viele Maßnahmen fertiggestellt werden“, sagt Stadtsprecher Malte Werning. Er nennt als Beispiel die Königsberger Allee, die Luther- und die Martinstraße.

In Anliegerstraße in Duisburg-Mitte wird es für Hausbesitzer besonders teuer

In diesen Bereich sind in der nächsten Zeit Straßensanierungen geplant.
In diesen Bereich sind in der nächsten Zeit Straßensanierungen geplant. © Funkegrafik NRW | GRAFIK NRW: Denise Ohms

In NRW müssen Hausbesitzer die Straßenerneuerung mit bis zu 40 Prozent mitfanzieren. In anderen Bundesländern, etwa Bayern oder Berlin, wird dies aus Steuergeldern bezahlt. Die Höhe der Beiträge wird nach Grundstücksgröße und Geschosszahl berechnet. Entscheidend ist auch, wie eine Straße eingestuft ist. Bei Anliegerstraßen werden Haus-Eigentümer am stärksten zur Kasse gebeten, nämlich mit 40 Prozent. Bei Hauptverkehrsstraßen, die von zahlreichen Verkehrsteilnehmern aus der ganzen Stadt und darüber hinaus genutzt werden, zahlen Hausbesitzer für Fahrbahn und Radwege zehn Prozent.

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In der Vergangenheit wurden im Duisburger Stadtgebiet bereits Rechnungen von bis zu 10.000 Euro verschickt, was die Freude über eine frisch asphaltierte Straße mit den neuen Parkbuchten erheblich dämpfte.

Hausbesitzer dieser Straßen im Bezirk Mitte müssen Anliegergebühren zahlen.

Altstadt:

• Börsenstraße – Düsseldorfer bis Clausbergstraße, Umbau 2023

• Kardinal-Galen-Straße von Duissernplatz bis Neckarstraße: Fahrbahn/Rad- und Gehweg, 2021

• Karl-Lehr-Straße von Grabenstraße bis Sternbuschweg: Fahrbahn/Rad- und Gehweg, Parken, 2024

• Mainstraße von Lahnstraße bis Lippestraße und von Landfermannstraße bis Lahnstraße: Fahrbahn und Baumallee, 2021 und 2022

• Von-Rath-Straße von Börsenstraße bis Friedrich-Wilhelm-Straße: Fahrbahn, 2022

Dellviertel/Mitte:

• Düsseldorfer Straße von Kulturstraße bis Düsseldorfer Straße 450: Fahrbahn, Parken, Gehwege 2022

Hochfeld:

• Zur Kupferhütte von Werthauser Straße bis Adelenstraße: Fahrbahn, 2021

Kaßlerfeld/Neuenkamp:

• Max-Peters-Straße von Auf der Höhe bis Ruhrdeich: Fahrbahn, Rad- und Gehweg, 2022

Neudorf:

• Andersenstraße von Oststraße bis Heinestraße: Fahrbahn, 2021

• Mörikestraße von Andersenstraße bis Gneisenaustraße: Fahrbahn, 2021

• Kammerstraße vom Sternbuschweg bis Lotharstraße: Fahrbahn, 2021

• Lotharstraße von Mülheimer Straße bis Mozartstraße: Fahrbahn, 2021

• Neue Fruchtstraße von Koloniestraße bis Neudorfer Straße: Fahrbahn, 2024

• Sternbuschweg von Hertzstraße bis Karl-Lehr-Straße und von Liliencronstraße bis Aktienstraße: Fahrbahn, Rad- und Gehweg, 2023/24

• Wedauerstraße von Sternstraße bis Haus 210: Fahrbahn, Rad- und Gehweg, Parken, 2024

Wanheimerort:

• Fasanenstraße von Düsseldorfer Straße bis Zum Lith: Fahrbahn, 2023

• Frauenhoferstraße von Bunsenstraße bis Hertzstraße, und von Bunsenstraße bis Wegnerstraße: Fahrbahn, 2022

• Ginsterstraße von Buchholzstraße bis Platanenstraße: Fahrbahn und Kanalbau, 2021

• Im Schlenk von der Bahn-Unterführung an der Sternstraße bis Dickelsbach: Radwege, 2025

• Kiebitz/Amsel/Drossel- und Meisenstraße: Fahrbahn, 2023

• Kulturstraße von Düsseldorfer Straße bis Wanheimer Straße: Fahrbahn, Parken und Gehweg, 2021

• Wacholderstraße von Düsseldorfer Straße bis Zum Lith: Fahrbahn, 2025.

Zu den beitragspflichtigen Straßenbaubaumaßnahmen gehören laut Stadt „alle Arbeiten, die eine Verbesserung für die Straße (und Anlieger) darstellen. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Fahrbahntragschichten mit maßgeblicher Baulänge erneuert werden oder erstmalig Parkstreifen angelegt werden.“

Wenn diese Voraussetzungen nicht zutreffen, ist eine Straße nach Auskunft der Stadt nicht „abrechnungsfähig“. Das heißt, dass die Eigentümer der anliegenden Grundstücke nicht zu Beiträgen herangezogen werden dürfen. Das trifft zum Beispiel auf reine Instandsetzungsarbeiten zu, etwa das Ausbessern einer Asphaltdecke. Außerdem sind bis 2025 eine Reihe von Straßenbaumaßnahmen geplant, für die „voraussichtlich“, so die Formulierung der Stadt, keine Anliegergebühren fällig werden. Im Bezirk Mitte stehen bis 2025 in diesen Straßen Arbeiten an, ohne dass die Hausbesitzer Anliegergebühren zahlen müssen:

Aktienstraße vom Bahnhof Ostausgang bis Neudorfer-/Kammerstraße, Calaisplatz, verschiedene Abschnitte der Düsseldorfer Straße, Im Schlenk - von Düsseldorfer Straße bis Zum Lith, Kalkweg von Alfrediplatz bis Wacholderstraße, verschiedene Abschnitte der Karl-Jarres-Straße und Koloniestraße, Königsberger Allee bis Moltkestraße 49a, Lahnstraße, Lilienthalstraße,Lippestraße, Moltkestraße, Opernplatz, Rheinhauser Straße, Schifferstraße, Schwiesenkamp, Sedanstraße, Siechenhausdreieck, Sternbuschweg und Zieglerstraße.

>> SOVIEL MÜSSEN HAUSBESITZER ZAHLEN

• Nur in Bremen, Sachsen-Anhalt und NRW erheben Kommunen die Anlieger-Beiträge. Die Höhe der Beiträge ist nach dem jeweiligen Kommunalabgabegesetz festgelegt:

Anliegerstraßen: Anlieger zahlen 40 Prozent.

Hauptverkehrsstraßen: Fahrbahn und Radwege: Anlieger zahlen 10 Prozent. Maßnahmen für den ruhenden Verkehr: Anlieger zahlen 40 Prozent.

Hauptgeschäftsstraßen: Fahrbahn und Radwege: Anlieger zahlen 35 Prozent, Maßnahmen für den ruhenden Verkehr: Anlieger zahlen 40 Prozent.